Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.
Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt einer Kündigung. Bei Versäumnis der Frist für die Kündigungsschutzklage gilt die Kündigung als rechtmäßig und lässt sich nicht mehr abwehren. Eine Abfindung lässt sich dann nicht mehr aushandeln.
Im
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich regelmäßig sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Im Strafrecht verteidige ich Beschuldigte/ Angeklagte einer Straftat als Strafverteidiger. Zudem vertrete ich Opfer einer Straftat als Nebenkläger im Strafprozess.
Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, da wichtige Fristen laufen!
Hinweis: Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass jeder Beschuldigte das Recht auf bestmögliche Verteidigung haben soll. In Sexualstraftaten (insbesondere im Zusammenhang mit Minderjährigen) fühle ich mich hierzu jedoch nicht in der Lage, weshalb ich Mandate aus diesem Bereich grundsätzlich nicht annehme.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht vertrete ich Betroffene bei Erhalt eines Bußgeldbescheids gegen die Behörde oder bei Gericht.
Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgelbescheids Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!
Das sagen meine Mandanten
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