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Besonderheiten und Voraussetzungen
für eine krankheitsbedingte Kündigung
Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall einer personenbedingten Kündigung.
- Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt einer Kündigung!
- Die Kündigungsschutzklage muss innerhalt von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung eingelegt werden, ansonsten gilt die Kündigung als rechtmäßig.
- Insbesondere droht eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur.
Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet bei krankheitsbedingten Kündigungen zwischen einer lang andauernden Erkrankung, häufigen Kurzerkrankungen und einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzungen für eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen sind:
- Negative Gesundheitsprognose: Im Zeitpunkt der Kündigung muss davon auszugehen sein, dass der Arbeitnehmer zukünftig seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht bzw. nicht ausreichend erfüllen kann bzw. das es zu krankheitsbedingten Fehlzeiten kommen wird.
- Erhebliche Beeinträchtigung von wirtschaftlichen oder betrieblichen Interessen: Die Krankheit des Arbeitnehmers muss zu Störungen in der Organisation des Betriebs oder zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führen, was regelmäßig bei Lohnfortzahlungen des Arbeitgebers der Fall sein dürfte.
- Interessenabwägung: Schließlich ist eine umfassende Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Weiterbeschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Kündigung die ultima ratio darstellt und daher vorrangig anderweite Maßnahmen vor Ausspruch einer Prüfung vorzunehmen wären, insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 167 II SGB IX bei einer Erkrankung von mehr als 6 Wochen im Jahr verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Zudem sind Dauer der Betriebszugehörigkeit und soziale Aspekte wie Unterhaltsverpflichtungen und Alter bei der Abwägung zu berücksichtigen.
Lang andauernde Erkrankung
Bei einer lang andauernden Erkrankung ist jedenfalls dann von einer negativen Gesundheitsprognose auszugehen , wenn 24 Monate nach Kündigung nicht von einer Genesung ausgegangen werden kann. Hierbei obliegt es dem Arbeitgeber die negative Prognose anhand von objektiven Tatsachen zu beweisen.
Häufige Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen kann der Arbeitgeber Fehlzeiten aus der Vergangenheit als Indiz für eine negative Prognoseentscheidung heranziehen. Fehlte der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren insgesamt mehr als 6 Wochen, ist von einer negativen Prognose auszugehen.
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 254 Bewertungen
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fjchb vvhb5. Oktober, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Lee und seine Kanzlei kann man einfach nur weiterempfehlen. Die Kanzlei hat mich schon in zwei Fällen vertreten, ich musste mich um gar nichts kümmern und bin kurz kürzester Zeit war die Sache erledigt. Bitte macht weiter so, selten so ehrgeiziger und bodenständiger Menschen kennengelernt. Vielen Dank MfG AndyGepostet auf Google![]()
Banu B.29. September, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Rechtsanwalt Frank Lee wurde mir von meinem Gutachter empfohlen. Rückmeldung und Fallannahme gingen zügig, Kommunikation unbeschwert über E-Mail und Telefon möglich. Ich hatte eine top Beratung und fühlte mich sehr gut aufgehoben und konnte auch bei Rückfragen Mails schicken, die zügig beantwortet worden sind. Er gab mir das Gefühl, dass da nicht nur juristische Kompetenz sondern auch Empathie gegeben ist gepaart mit einem offenen Ohr. Kann ich wärmstens empfehlen und auch für die Zukunft habe ich nun eine Adresse :) 29.09.26: Nach ein paar Jahren und meinem ersten Fall ist es nun der dritte und was kann ich sagen: alle drei waren erfolgreich und immer sehr kompetent! Herr Lee wird weiterhin für die Zukunft falls nötig von mir aufgesucht :)Gepostet auf Google![]()
Mevlüt Kilic23. September, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ein kompetenter und engagierter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Klare Beratung, zuverlässige Kommunikation und großer Einsatz für seine Mandanten. Wer Unterstützung nach einem Verkehrsunfall benötigt, ist hier bestens aufgehoben. Klare Weiterempfehlung!Gepostet auf Google![]()
Karlo Maric21. September, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ein wirklich hervorragender Anwalt im Verkehrsrecht! Ich arbeite in einem großen Autohaus und hatte bereits mehrfach mit diesem Anwalt zu tun. Egal, ob es um offene Forderungen, verkehrsrechtliche Angelegenheiten oder allgemeine rechtliche Fragen geht – er hat uns immer kompetent und zuverlässig weitergeholfen. Besonders schätze ich seine sehr gute Erreichbarkeit. Wenn man eine Frage oder ein Anliegen hat, bekommt man schnell eine Rückmeldung und merkt sofort, dass er sich wirklich mit der Angelegenheit beschäftigt. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung sagen: So einen engagierten und kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht findet man nicht oft. Vielen Dank für die bisherige tolle Zusammenarbeit und die stets schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Von mir eine klare Empfehlung!Gepostet auf Google![]()
Sven Michalski21. September, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Vielen herzlichen Dank für Ihre professionelle Unterstützung und die erfolgreiche Betreuung meiner Angelegenheit.Gepostet auf Google![]()
Fevzi Talaz17. September, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich wurde von der Kanzlei Lee in meiner Verkehrsunfallangelegenheit äußerst professionell und erfolgreich vertreten. Die Kommunikation war klar, zuverlässig und jederzeit freundlich. Besonders schätze ich die Beharrlichkeit und Kompetenz, mit der mein Fall bearbeitet wurde – das Ergebnis spricht für sich. Ich bin mit der Arbeit der Kanzlei sehr zufrieden und werde sie auch für zukünftige rechtliche Themen in Betracht ziehen. Absolute Empfehlung und vielen Dank für die hervorragende Unterstützung.Gepostet auf Google![]()
Danja Minor10. September, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir arbeiten bereits seit Jahrzehnten mit der Kanzlei zusammen, seit 2019 nochmals deutlich intensiver. Insbesondere bei der Regulierung und Klärung von Verkehrsunfällen werden wir stets kompetent, zuverlässig und zügig betreut. Besonders schätzen wir die sehr gute Erreichbarkeit, kurzfristige Rückrufe sowie die klare und nachvollziehbare Einschätzung der jeweiligen Sachlage. Die Bearbeitung erfolgt schnell, strukturiert und verlässlich. Für uns als Unternehmen ist die Kanzlei seit vielen Jahren ein geschätzter und kompetenter Ansprechpartner im Verkehrsrecht. Klare Empfehlung.Gepostet auf Google![]()
Jason Ellermann6. Juli, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
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Carlos Alonso25. Juni, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Lee hat mich großartig unterstützt. Dank seiner Kompetenz, Klarheit und Beharrlichkeit haben wir unser Ziel erreicht. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und vertreten gefühlt. Absolute Empfehlung.
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