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Der Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Vereinbarung
Durch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag regelt der Abwicklungsvertrag die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach bereits erfolgter Kündigung.
- Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell und kontaktieren Sie mich sofort.
- Durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages verzichten Sie auf Kündigungsschutz!
- Insbesondere droht bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ggfs. eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur!
Durch geschickte Verhandlungen kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages durchaus vorteilhaft für den Arbeitnehmer sein, sofern einige Besonderheiten beachtet werden.
Vorteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer
- der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages kann grundsätzlich frei gewählt werden (allerdings besteht bei Unterschreitung der gesetzlichen Kündigungsfrist die Gefahr der Verhängung einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur)
- Mitgestaltungsmöglichkeit (bei Abfindung, Urlaubsabgeltung, Freistellung etc.)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer sog. Turboklausel/ Sprinterklausel
Eine Turboklausel bzw. Sprinterklausel erlaubt dem Arbeitnehmer, den in einem Aufhebungsvertrag festgelegten Beendigungszeitpunkt schon vor diesem Zeitpunkt zu beenden (beispielsweise weil der Arbeitnehmer schon eine neue Stelle gefunden hat). Der Arbeitnehmer erhält dann die Vergütung, die sich der Arbeitgeber aufgrund der vorzeitigen Beendigung erspart hat als zusätzliche Abfindungszahlung.
Sperrfrist
Sofern der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer verschuldet wurde, verhängt die Arbeitsagentur für Arbeit eine sog. Sperrfrist für die Dauer von 12 Wochen.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, da der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt.
Ausnahmsweise soll gegen den Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages nach der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit mit Geltung vom 25.01.2017 keine Sperrfrist verhängt werden, wenn
- der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung (nicht aber bei eine verhaltensbedingten Kündigung) mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat
- der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen wahrt, d.h. der Aufhebungsvertrag darf die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht unterschreiten
- der Arbeitnehmer eine Abfindung von maximal einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (sog. Regelabfindung) erhält
Gerichtlicher Vergleich verhindert Sperrfrist!
Um eine Sperrfrist zu vermeiden, ist unbedingt der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zu empfehlen.
Einigen sich die Parteien im einem gerichtlichen Vergleich nämlich darauf, dass die Kündigung des Arbeitgebers aus dringenden betriebsbedingten Gründen beendet wurde, wirkt der Arbeitnehmer nicht an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit, da er sich durch die Einlegung der Kündigungsschutzklag gegen die Beendigung gewehrt hat! Dies gilt selbst dann, wenn eine hohe Abfindung mit mehr als 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im gerichtlichen Verfahren vereinbart wird.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 224 Bewertungen Mikail K7. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin auf Herrn Lee durch die vielen positiven Bewertungen aufmerksam geworden und habe mich daraufhin ebenfalls an ihn gewandt. Ich kann das wirklich bestätigen: Wir hatten ein sehr angenehmes und freundliches Gespräch, und er hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert. Wenn ich in Zukunft wieder etwas habe, werde ich mich definitiv wieder an ihn wenden. Mi Ka6. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein riesengroßes Dankeschön an Herrn Frank Lee! Ich war wegen eines Blitzers mit drohendem einmonatigem Fahrverbot völlig verzweifelt und hatte schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Doch Herr Lee hat sich sofort kompetent, ruhig und mit großem Engagement um meinen Fall gekümmert – und tatsächlich wurde das gesamte Verfahren eingestellt! Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Strafe – einfach unglaublich! Besonders hervorheben möchte ich seine freundliche Art, die klare Kommunikation und das Gefühl, wirklich verstanden und ernst genommen zu werden. Man merkt, dass Herr Lee seinen Beruf mit Herz, Verstand und Leidenschaft ausübt. Ich bin Herrn Lee unendlich dankbar und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer rechtlichen Beistand im Verkehrsrecht braucht, ist hier wirklich in den besten Händen! 🙏 Sonja Crispin30. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist ein Top-Anwalt, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Er ist freundlich, kompetent und sorgfältig. Vielen lieben Dank. k t29. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die gute Beratung und dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben. Ich kann Sie nur weiterempfehlen. Silan Güven15. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Frank Lee! Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss vor Gericht haben wir uns in jeder Phase bestens betreut gefühlt. Herr Lee hat sich viel Zeit genommen, uns den Ablauf verständlich zu erklären, alle Fragen geduldig beantwortet und war jederzeit gut erreichbar. Seine ruhige, kompetente Art hat uns Sicherheit gegeben, und sein Engagement im Gerichtstermin war beeindruckend. Dank seiner fachlichen Expertise und seiner klaren Strategie konnten wir unser Anliegen erfolgreich durchsetzen. Wir empfehlen Herrn Lee uneingeschränkt weiter und würden uns jederzeit wieder an ihn wenden. O. Scheffler9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist eine sehr kompetenter, zuverlässiger und engagierter Anwalt! Ich bin mit seiner Arbeit der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung sehr zufrieden und kann Herrn Lee auf jeden Fall weiter empfehlen. Devran Özdemir9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Lee nimmt sich Zeit, hört genau zu und erklärt alle Schritte verständlich und transparent. Besonders beeindruckt hat mich die Mischung aus Fachkompetenz und Menschlichkeit – ich hatte nie das Gefühl, nur eine Akte zu sein, sondern wirklich als Person ernst genommen zu werden. Die Beratung war lösungsorientiert, zuverlässig und erfolgreich. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung!
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