Anscheinsbeweis

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Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfällen

Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.

  • Lassen Sie sich nicht auf Spielchen der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung ist nicht Ihr Freund, sondern Ihr Gegner!
  • Die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts ist für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls kostenlos!
  • Befragen Sie zunächst mich, bevor Sie unüberlegt Maßnahmen einleiten, die Sie später nicht rückgängig machen können und Sie benachteiligen!
  • Sofern erwünscht kann ich den Kontakt zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten herstellen.
  • Bei Verkehrsunfällen ist eine persönliche Besprechung oftmals nicht erforderlich, so dass auch trotz räumlicher Entfernung eine Schadensregulierung durch mich unproblematisch stattfinden kann.

Beim Anscheinsbeweis handelt es sich um ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, wonach eine bestimmte Folge typischer Weise auf einen bestimmten Geschehensablauf beruht.

Sofern aufgrund einer typischen Unfallsituation ein Anscheinsbeweis angenommen werden kann, muss der Geschädigte im konkreten Fall die haftungsbegründenden Voraussetzungen nicht beweisen. Für den Geschädigten spricht insofern der Anscheinsbeweis, was zu einer Beweiserleichterung führt.

Um den Anscheinsbeweis zu entkräften, muss der Schädiger einen atypischen Kausalverlauf darlegen und beweisen, wonach eine typische Unfallsituation in dem konkreten Fall gerade nicht vorlag.

Typische Unfallsituationen bei denen ein Anscheinsbeweis angenommen werden kann:

Auffahrunfall

Bei Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen.

Rückwärtsfahren

Gegen den Rückwärts fahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat. Kann der Rückwärts fahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich notfalls eines Einweisers bedienen. Der Fahrer hat sich davon zu überzeugen, dass auch der Teil von Hindernissen frei ist, den er im Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht zu übersehen vermag. Er muss auch darauf achten, dass von der Seite her niemand in den Fahrbahnbereich gelangt, den er zum Rückwärtsfahren benutzt .

Spurwechsel

Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler und führt regelmäßig zu dessen alleiniger Haftung.

Vorfahrtsverletzung

Stößt ein wartepflichtiges Fahrzeug unter Verstoß gegen § 8 StVO mit einem vorfahrtberechtigten Fahrzeug zusammen (Vorfahrtsverletzung), besteht ein Anscheinsbeweis dahingehend, dass der Unfall durch den Führer des wartepflichtigen Fahrzeugs allein schuldhaft verursacht wurde.

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