Totalschaden

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Wirtschaftlichen vs. technischem
Totalschaden

Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.

  • Lassen Sie sich nicht auf Spielchen der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung ist nicht Ihr Freund, sondern Ihr Gegner!
  • Die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts ist für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls kostenlos!
  • Befragen Sie zunächst mich, bevor Sie unüberlegt Maßnahmen einleiten, die Sie später nicht rückgängig machen können und Sie benachteiligen!
  • Sofern erwünscht kann ich den Kontakt zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten herstellen.
  • Bei Verkehrsunfällen ist eine persönliche Besprechung oftmals nicht erforderlich, so dass auch trotz räumlicher Entfernung eine Schadensregulierung durch mich unproblematisch stattfinden kann.

Dem Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls steht es innerhalt seiner Dispositionsfreiheit frei sein Fahrzeug zu reparieren oder auf Grundlage eines Gutachtens fiktiv abzurechnen und das Fahrzeug sodann in Eigenregie instand zu setzen oder gar nicht zu reparieren.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Beim wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur - anders als beim technischen Totalschaden - grundsätzlich möglich aber aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnlos. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall wird die Versicherung eine Abrechnung in Form von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (= Wiederbeschaffungsaufwand) vornehmen.

  • Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall.
  • Der Restwert stellt den Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall im beschädigten Zustand dar

Beispiel aus einem Gutachten ergeben sich folgende Werte:

  • Reparaturkosten (brutto) : 5.000 €
  • Wiederbeschaffungswert: 1.000 €
  • Restwert 500 €

Da die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert liegt ein Totalschaden vor. Die Versicherung wird eine Abrechnung auf Totalschadensbasis (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) vornehmen. In dem Beispiel würde der Geschädigte einen Betrag in Höhe von 1.000 € abzgl. 500 €, also 500 € erhalten.

Das Beispiel verdeutlicht die Wichtigkeit eines Gutachtens. Beauftragten Sie daher niemals einen von der gegnerischen Versicherung benannten Sachverständigen. Die Versicherung ist Ihr Gegner und nicht Ihr Freund! Gerne sind wir bei der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen behilflich. Sprechen Sie mich einfach an!

Reparaturkosten liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert

Liegen die Bruttoreparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) und Wiederbeschaffungswert kann der Geschädigte die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes unter folgenden Voraussetzungen verlangen:

  • Fahrzeug wird verkehrssicher repariert (Qualität der Reparatur spielt keine Rolle)
  • Fahrzeug wird mind. 6 Monate weiter genutzt

130 % Regel - Reparaturkosten nicht höher als 30 % des Wiederbeschaffungswerts

Grundsätzlich steht dem Geschädigten bei einem Totalschaden nur ein Anspruch auf Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (= Wiederbeschaffungsaufwand) zu.

Dem Geschädigten ist aber gestattet, die Reparaturkosten geltende zu machen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (zzgl. eines Minderwertes) um lediglich bis zu 30 % übersteigen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Reparatur wird fachgerecht nach Maßgabe des Gutachtens durchgeführt
  • der Geschädigte wird das Fahrzeug mindestens für 6 Monaten weiternutzten

Maßgeblich für die Beurteilung sind die Werte im Gutachten. Be Abweichungen bei der tatschlichen Reparatur trägt der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) das sog. Prognoserisiko.

Grundsätzlich ist die Reparatur mit Gebrauchtteilen zulässig, sofern die Vorgaben des Gutachtens erfüllt werden. Andernfalls wird lediglich der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.

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fjchb vvhb
5. Oktober, 2026
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Herr Lee und seine Kanzlei kann man einfach nur weiterempfehlen. Die Kanzlei hat mich schon in zwei Fällen vertreten, ich musste mich um gar nichts kümmern und bin kurz kürzester Zeit war die Sache erledigt. Bitte macht weiter so, selten so ehrgeiziger und bodenständiger Menschen kennengelernt. Vielen Dank MfG Andy
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Banu B.
29. September, 2026
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Rechtsanwalt Frank Lee wurde mir von meinem Gutachter empfohlen. Rückmeldung und Fallannahme gingen zügig, Kommunikation unbeschwert über E-Mail und Telefon möglich. Ich hatte eine top Beratung und fühlte mich sehr gut aufgehoben und konnte auch bei Rückfragen Mails schicken, die zügig beantwortet worden sind. Er gab mir das Gefühl, dass da nicht nur juristische Kompetenz sondern auch Empathie gegeben ist gepaart mit einem offenen Ohr. Kann ich wärmstens empfehlen und auch für die Zukunft habe ich nun eine Adresse :) 29.09.26: Nach ein paar Jahren und meinem ersten Fall ist es nun der dritte und was kann ich sagen: alle drei waren erfolgreich und immer sehr kompetent! Herr Lee wird weiterhin für die Zukunft falls nötig von mir aufgesucht :)
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Mevlüt Kilic
23. September, 2026
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Ein kompetenter und engagierter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Klare Beratung, zuverlässige Kommunikation und großer Einsatz für seine Mandanten. Wer Unterstützung nach einem Verkehrsunfall benötigt, ist hier bestens aufgehoben. Klare Weiterempfehlung!
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Karlo Maric
21. September, 2026
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Ein wirklich hervorragender Anwalt im Verkehrsrecht! Ich arbeite in einem großen Autohaus und hatte bereits mehrfach mit diesem Anwalt zu tun. Egal, ob es um offene Forderungen, verkehrsrechtliche Angelegenheiten oder allgemeine rechtliche Fragen geht – er hat uns immer kompetent und zuverlässig weitergeholfen. Besonders schätze ich seine sehr gute Erreichbarkeit. Wenn man eine Frage oder ein Anliegen hat, bekommt man schnell eine Rückmeldung und merkt sofort, dass er sich wirklich mit der Angelegenheit beschäftigt. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung sagen: So einen engagierten und kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht findet man nicht oft. Vielen Dank für die bisherige tolle Zusammenarbeit und die stets schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Von mir eine klare Empfehlung!
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Sven Michalski
21. September, 2026
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Vielen herzlichen Dank für Ihre professionelle Unterstützung und die erfolgreiche Betreuung meiner Angelegenheit.
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Fevzi Talaz
17. September, 2026
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Ich wurde von der Kanzlei Lee in meiner Verkehrsunfallangelegenheit äußerst professionell und erfolgreich vertreten. Die Kommunikation war klar, zuverlässig und jederzeit freundlich. Besonders schätze ich die Beharrlichkeit und Kompetenz, mit der mein Fall bearbeitet wurde – das Ergebnis spricht für sich. Ich bin mit der Arbeit der Kanzlei sehr zufrieden und werde sie auch für zukünftige rechtliche Themen in Betracht ziehen. Absolute Empfehlung und vielen Dank für die hervorragende Unterstützung.
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Danja Minor
10. September, 2026
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Wir arbeiten bereits seit Jahrzehnten mit der Kanzlei zusammen, seit 2019 nochmals deutlich intensiver. Insbesondere bei der Regulierung und Klärung von Verkehrsunfällen werden wir stets kompetent, zuverlässig und zügig betreut. Besonders schätzen wir die sehr gute Erreichbarkeit, kurzfristige Rückrufe sowie die klare und nachvollziehbare Einschätzung der jeweiligen Sachlage. Die Bearbeitung erfolgt schnell, strukturiert und verlässlich. Für uns als Unternehmen ist die Kanzlei seit vielen Jahren ein geschätzter und kompetenter Ansprechpartner im Verkehrsrecht. Klare Empfehlung.
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Jason Ellermann
6. Juli, 2026
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Nachdem meine Frau in einen Autounfall verwickelt war und der Verursacher zunächst Fahrerflucht begangen hatte, sich später aber gestellt hat, wurde mir dieser Anwalt empfohlen. Die gesamte Abwicklung verlief schnell, professionell und völlig unkompliziert. Um alles wurde sich gekümmert, sodass ich mich um nichts mehr kümmern musste. Nach nicht mal zwei Wochen war der Fall bereits erfolgreich abgeschlossen. Ich bin mit der Arbeit mehr als zufrieden und kann diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen. Ein großes Dankeschön für die hervorragende Unterstützung, die schnelle Bearbeitung und den stets freundlichen Kontakt. So wünscht man sich eine rechtliche Vertretung!
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Carlos Alonso
25. Juni, 2026
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Herr Lee hat mich großartig unterstützt. Dank seiner Kompetenz, Klarheit und Beharrlichkeit haben wir unser Ziel erreicht. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und vertreten gefühlt. Absolute Empfehlung.

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