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Wahlrecht zwischen Nutzungsausfall oder Mietwagen
Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.
- Lassen Sie sich nicht auf Spielchen der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung ist nicht Ihr Freund, sondern Ihr Gegner!
- Die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts ist für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls kostenlos!
- Befragen Sie zunächst mich, bevor Sie unüberlegt Maßnahmen einleiten, die Sie später nicht rückgängig machen können und Sie benachteiligen!
- Sofern erwünscht kann ich den Kontakt zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten herstellen.
- Bei Verkehrsunfällen ist eine persönliche Besprechung oftmals nicht erforderlich, so dass auch trotz räumlicher Entfernung eine Schadensregulierung durch mich unproblematisch stattfinden kann.
Der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls hat für die Ausfallzeit seines verunfallten Fahrzeugs ein Wahlrecht zwischen Nutzungsausfall oder Mietwagen.
Erfahrungsgemäß kommt es bei der Anmietung von Mietwagen häufig zu Problemen, die letztlich dazu führen, dass der Geschädigte auf Kosten sitzen bleibt. Um dies zu Vermeiden sollten sie auf folgende Grundsätze achten:
- Vorsicht bei Unfallersatztarif - die Mietwagenfirmen berechnen einen erheblich teureren Unfallersatztarif, der mit einem vermeintlich höheren Verwaltungsaufwand begründet wird. Dieser Unfallersatztarif ist laut gefestigter Rechtsprechung unzulässig, so dass die gegnerische Versicherung lediglich den normalen Mietwagentarif zahlen wird. Den Differenzbetrag wird der Autovermieter von Ihnen fordern.
- Schadensminderungspflicht - der Geschädigte kann nur insofern die Kosten für einen Mietwagen verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte muss von mehreren auf dem örtlichen relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs den günstigsten Tarif wählen und kann grundsätzlich nur diesen erstattet verlangen. In Notsituationen ist die Einholung von Vergleichsangeboten jedoch entbehrlich.
- Erforderlichkeit - die Anmietung eines Mietwagens muss erforderlich sein. Dies kann bei nur geringem Fahrbedarf unter 20 km pro Tag nicht der Fall sein.
- Aufgrund der Vielzahl der Probleme, die erfahrungsgemäß bei der Anmietung eines Mietwagens entstehen, rate ich dazu, einen Nutzungsausfall für die Ausfallzeit geltend zu machen. Jedenfalls sollten Sie unbedingt einen Mietwagen unter der Klasse Ihres Fahrzeugs anmieten und den Mietwagen schnellstmöglich zurückgeben.
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