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Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung
nach einem Verkehrsunfall
Bei einem Verkehrsunfall sieht man sich schnell mit dem Vorwurf einer Fahrlässigen Körperverletzung konfrontiert, wenn es bei dem Unfall zu einem Personenschaden gekommen ist.
- Als Beschuldigter einer Straftat sind Sie nicht verpflichtet in einem Beschuldigtenvernehmungsbogen Angaben zur Sache zu machen oder bei einer Vorladung bei der Polizei zu erscheinen. Sie haben ein umfassendes Schweigerecht!
- Ich werde Akteneinsicht beantragen, um mir ein umfassendes Bild von der Unfallsituation und den Beweismitteln zu machen.
- Ich werde zusammen mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie besprechen.
- Als Verkehrsrechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich bereit unzählige Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall eingestellt bekommen, ohne dass eine Gerichtsverhandlung notwendig war
- Sofern eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, werden die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts von dieser übernommen.
Eine fahrlässigen Körperverletzung ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Zudem droht ein Fahrverbot. Demnach handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt. Bei der Verhängung der Strafe sind die konkreten Umstände der Tat zu berücksichtigen. Insbesondere hängt die Strafe von der Schwere der Pflichtverletzung und der Art und des Umfangs der Verletzungen des Geschädigten ab.
Bei der fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um ein sog. relatives Antragsdelikt. D.h. dass es für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht zwangsläufig eines Strafantrags durch die verletzte Person bedarf. Die Staatsanwaltschaft kann vielmehr Ermittlungen einleiten, wenn ein sog. öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht, was bei Unfällen im öffentlichen Straßenverkehr regelmäßig der Fall sein dürfte.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 236 Bewertungen Jessica Kamminski9. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf Empfehlung eines Freundes bin ich auf Herrn Lee aufmerksam geworden. Mittlerweile habe ich seine Hilfe zum dritten Mal in Anspruch nehmen müssen. Von Anfang an habe ich mich gut bei ihm aufgehoben gefühlt. Herr Lee verfügt über ein enormes Fachwissen. Darüber hinaus schätze ich seine Ehrlichkeit und seine schnellen Kommunikationswege. Ich kann Herr Lee nur weiterempfehlen. Thao Bui12. Februar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank Herr Lee wurden alle Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich durchgesetzt. Ich bin froh, dass ich mich direkt an ihn gewandt habe, gerade weil es durch einen Totalschaden um viel Geld ging! Hanan26. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Top Arbeit. Fühle mich gut aufgehoben. Professionelle Beratung Zehra Celik26. Januar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ⭐⭐⭐⭐⭐ Ein hervorragender Rechtsanwalt mit einem ebenso tollen Team. Die Beratung war verständlich, ehrlich und äußerst kompetent. Die Mitarbeiter waren stets freundlich, gut erreichbar und sehr unterstützend. Vielen Dank für die großartige Unterstützung. Absolut empfehlenswert! ⭐⭐⭐⭐⭐
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