Bußgeld

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Bußgeldbescheid nach einer Ordnungswidrigkeit

Im Ordnungswidrigkeitenrecht vertrete ich Betroffene bei Erhalt eines Bußgeldbescheids gegen die Behörde oder bei Gericht.

  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft! Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell.
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
  • Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sowie die technische Prüfung der Messung durch einen unabhängigen Sachverständigen kostenlos!

Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!

Häufige Fragen zum Bußgeld

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?

Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Maßgeblich ist nicht der Posteingang bei Ihnen, sondern das Datum der Zustellung – meist gelb umrandet auf dem Briefumschlag vermerkt. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. 

Muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen?

Nein. Als Betroffener müssen Sie nur Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum) machen, nicht jedoch zur Sache. Es besteht ein gesetzliches Schweigerecht (§ 55 StPO i. V. m. § 46 OWiG). Wer den Fahrer auf dem Foto identifiziert oder Tatumstände schildert, liefert der Behörde häufig erst die fehlenden Beweise. Schweigen Sie zur Sache.

Muss ich als Halter den Fahrer benennen?

Als Halter sind Sie nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen, wenn dieser ein naher Angehöriger ist (§ 52 StPO i. V. m. § 46 OWiG). Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann allerdings bei schwereren Verstößen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO angeordnet werden – meist für sechs bis vierundzwanzig Monate. Diese ist gerichtlich angreifbar, wenn die Behörde keine angemessenen Ermittlungen geführt hat. 

Kann ich ein Fahrverbot abwenden, wenn ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin?

Ein Wegfall des Fahrverbots wegen beruflicher Härte ist möglich, wird von den Gerichten aber zurückhaltend gewährt. Voraussetzung ist regelmäßig eine existenzbedrohende Situation, etwa drohender Arbeitsplatzverlust, der durch andere Maßnahmen (Urlaub, Fahrer, ÖPNV) nicht abzuwenden ist. Eine bloße Unannehmlichkeit reicht nicht aus. Hilfreich sind aussagekräftige Arbeitgeberbescheinigungen, betriebliche Stellungnahmen und der Nachweis fehlender Alternativen. 

Was ist die Vier-Monats-Frist beim Fahrverbot?

Bei erstmaligem Fahrverbot innerhalb der letzten zwei Jahre haben Sie die Möglichkeit, den Antritt um bis zu vier Monate hinauszuschieben (§ 25 Abs. 2a StVG). In diesem Zeitraum können Sie den Beginn des Fahrverbots frei wählen – etwa in den Urlaub legen. Bei wiederholtem Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren entfällt diese Möglichkeit; das Fahrverbot wird dann sofort mit Rechtskraft wirksam. Die Abgabe des Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Bußgeldstelle.

Wie werden Punkte in Flensburg vergeben?

Seit der Reform 2014 gilt das Fahreignungs-Bewertungssystem: Ein Punkt bei Verstößen ab 60 € Geldbuße (z. B. einfache Geschwindigkeitsüberschreitung), zwei Punkte bei Verstößen mit Regelfahrverbot oder schweren Verstößen ohne Fahrverbot (z. B. Rotlichtverstoß), drei Punkte bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte verfallen je nach Eintrag nach 2,5, 5 oder 10 Jahren – unabhängig vom Punktestand.

Wie sicher sind die Messungen mit Blitzern und Lasergeräten?

Die Rechtsprechung lässt standardisierte Messverfahren grundsätzlich als Beweismittel zu, verlangt aber eine ordnungsgemäße Bedienung, gültige Eichung und Einhaltung der Herstellervorgaben. Häufige Angriffspunkte sind: fehlende Schulung des Messbeamten, abweichende Aufstellung des Geräts, fehlende Rohmessdaten oder Verstöße gegen das Recht auf Akteneinsicht. Der BVerfG-Beschluss vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) hat das Recht auf umfassende Akteneinsicht – auch in Messdaten Dritter – ausdrücklich gestärkt.  Erst nach vollständiger Akteneinsicht und Auswertung der Messdaten durch einen Sachverständigen lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.

Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung

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fjchb vvhb
5. Oktober, 2026
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Herr Lee und seine Kanzlei kann man einfach nur weiterempfehlen. Die Kanzlei hat mich schon in zwei Fällen vertreten, ich musste mich um gar nichts kümmern und bin kurz kürzester Zeit war die Sache erledigt. Bitte macht weiter so, selten so ehrgeiziger und bodenständiger Menschen kennengelernt. Vielen Dank MfG Andy
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Banu B.
29. September, 2026
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Rechtsanwalt Frank Lee wurde mir von meinem Gutachter empfohlen. Rückmeldung und Fallannahme gingen zügig, Kommunikation unbeschwert über E-Mail und Telefon möglich. Ich hatte eine top Beratung und fühlte mich sehr gut aufgehoben und konnte auch bei Rückfragen Mails schicken, die zügig beantwortet worden sind. Er gab mir das Gefühl, dass da nicht nur juristische Kompetenz sondern auch Empathie gegeben ist gepaart mit einem offenen Ohr. Kann ich wärmstens empfehlen und auch für die Zukunft habe ich nun eine Adresse :) 29.09.26: Nach ein paar Jahren und meinem ersten Fall ist es nun der dritte und was kann ich sagen: alle drei waren erfolgreich und immer sehr kompetent! Herr Lee wird weiterhin für die Zukunft falls nötig von mir aufgesucht :)
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23. September, 2026
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Ein kompetenter und engagierter Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Klare Beratung, zuverlässige Kommunikation und großer Einsatz für seine Mandanten. Wer Unterstützung nach einem Verkehrsunfall benötigt, ist hier bestens aufgehoben. Klare Weiterempfehlung!
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Karlo Maric
21. September, 2026
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Ein wirklich hervorragender Anwalt im Verkehrsrecht! Ich arbeite in einem großen Autohaus und hatte bereits mehrfach mit diesem Anwalt zu tun. Egal, ob es um offene Forderungen, verkehrsrechtliche Angelegenheiten oder allgemeine rechtliche Fragen geht – er hat uns immer kompetent und zuverlässig weitergeholfen. Besonders schätze ich seine sehr gute Erreichbarkeit. Wenn man eine Frage oder ein Anliegen hat, bekommt man schnell eine Rückmeldung und merkt sofort, dass er sich wirklich mit der Angelegenheit beschäftigt. Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung sagen: So einen engagierten und kompetenten Anwalt für Verkehrsrecht findet man nicht oft. Vielen Dank für die bisherige tolle Zusammenarbeit und die stets schnelle und unkomplizierte Unterstützung. Von mir eine klare Empfehlung!
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Sven Michalski
21. September, 2026
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Vielen herzlichen Dank für Ihre professionelle Unterstützung und die erfolgreiche Betreuung meiner Angelegenheit.
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Fevzi Talaz
17. September, 2026
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Ich wurde von der Kanzlei Lee in meiner Verkehrsunfallangelegenheit äußerst professionell und erfolgreich vertreten. Die Kommunikation war klar, zuverlässig und jederzeit freundlich. Besonders schätze ich die Beharrlichkeit und Kompetenz, mit der mein Fall bearbeitet wurde – das Ergebnis spricht für sich. Ich bin mit der Arbeit der Kanzlei sehr zufrieden und werde sie auch für zukünftige rechtliche Themen in Betracht ziehen. Absolute Empfehlung und vielen Dank für die hervorragende Unterstützung.
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Danja Minor
10. September, 2026
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Wir arbeiten bereits seit Jahrzehnten mit der Kanzlei zusammen, seit 2019 nochmals deutlich intensiver. Insbesondere bei der Regulierung und Klärung von Verkehrsunfällen werden wir stets kompetent, zuverlässig und zügig betreut. Besonders schätzen wir die sehr gute Erreichbarkeit, kurzfristige Rückrufe sowie die klare und nachvollziehbare Einschätzung der jeweiligen Sachlage. Die Bearbeitung erfolgt schnell, strukturiert und verlässlich. Für uns als Unternehmen ist die Kanzlei seit vielen Jahren ein geschätzter und kompetenter Ansprechpartner im Verkehrsrecht. Klare Empfehlung.
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Jason Ellermann
6. Juli, 2026
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Nachdem meine Frau in einen Autounfall verwickelt war und der Verursacher zunächst Fahrerflucht begangen hatte, sich später aber gestellt hat, wurde mir dieser Anwalt empfohlen. Die gesamte Abwicklung verlief schnell, professionell und völlig unkompliziert. Um alles wurde sich gekümmert, sodass ich mich um nichts mehr kümmern musste. Nach nicht mal zwei Wochen war der Fall bereits erfolgreich abgeschlossen. Ich bin mit der Arbeit mehr als zufrieden und kann diesen Anwalt uneingeschränkt weiterempfehlen. Ein großes Dankeschön für die hervorragende Unterstützung, die schnelle Bearbeitung und den stets freundlichen Kontakt. So wünscht man sich eine rechtliche Vertretung!
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Carlos Alonso
25. Juni, 2026
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Herr Lee hat mich großartig unterstützt. Dank seiner Kompetenz, Klarheit und Beharrlichkeit haben wir unser Ziel erreicht. Ich habe mich jederzeit bestens beraten und vertreten gefühlt. Absolute Empfehlung.

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