Bewertungen bei Google und Anwalt.de
Der Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Vereinbarung
Durch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag regelt der Abwicklungsvertrag die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach bereits erfolgter Kündigung.
- Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell und kontaktieren Sie mich sofort.
- Durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages verzichten Sie auf Kündigungsschutz!
- Insbesondere droht bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ggfs. eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur!
Durch geschickte Verhandlungen kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages durchaus vorteilhaft für den Arbeitnehmer sein, sofern einige Besonderheiten beachtet werden.
Vorteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer
- der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages kann grundsätzlich frei gewählt werden (allerdings besteht bei Unterschreitung der gesetzlichen Kündigungsfrist die Gefahr der Verhängung einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur)
- Mitgestaltungsmöglichkeit (bei Abfindung, Urlaubsabgeltung, Freistellung etc.)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer sog. Turboklausel/ Sprinterklausel
Eine Turboklausel bzw. Sprinterklausel erlaubt dem Arbeitnehmer, den in einem Aufhebungsvertrag festgelegten Beendigungszeitpunkt schon vor diesem Zeitpunkt zu beenden (beispielsweise weil der Arbeitnehmer schon eine neue Stelle gefunden hat). Der Arbeitnehmer erhält dann die Vergütung, die sich der Arbeitgeber aufgrund der vorzeitigen Beendigung erspart hat als zusätzliche Abfindungszahlung.
Sperrfrist
Sofern der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer verschuldet wurde, verhängt die Arbeitsagentur für Arbeit eine sog. Sperrfrist für die Dauer von 12 Wochen.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, da der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt.
Ausnahmsweise soll gegen den Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages nach der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit mit Geltung vom 25.01.2017 keine Sperrfrist verhängt werden, wenn
- der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung (nicht aber bei eine verhaltensbedingten Kündigung) mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat
- der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen wahrt, d.h. der Aufhebungsvertrag darf die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht unterschreiten
- der Arbeitnehmer eine Abfindung von maximal einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (sog. Regelabfindung) erhält
Gerichtlicher Vergleich verhindert Sperrfrist!
Um eine Sperrfrist zu vermeiden, ist unbedingt der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zu empfehlen.
Einigen sich die Parteien im einem gerichtlichen Vergleich nämlich darauf, dass die Kündigung des Arbeitgebers aus dringenden betriebsbedingten Gründen beendet wurde, wirkt der Arbeitnehmer nicht an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit, da er sich durch die Einlegung der Kündigungsschutzklag gegen die Beendigung gewehrt hat! Dies gilt selbst dann, wenn eine hohe Abfindung mit mehr als 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im gerichtlichen Verfahren vereinbart wird.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 242 Bewertungen Hosheng Hisso23. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich herzlich bei meinem Anwalt Herr Frank Lee für seinen großen Einsatz bedanken. Ehrlich gesagt hatte ich anfangs wenig Hoffnung, aber durch seine Erfahrung und seine überzeugende Art hat er ein sehr positives Ergebnis erreicht. Der Verstoß wurde aufgehoben, die Geldstrafe entfiel und es wurden keine Punkte eingetragen. Das schätze ich wirklich sehr. Vielen Dank für Ihre Professionalität und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Hisso Tolunay Bozkurt20. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herrn Lee uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt – die Beratung war kompetent, transparent und immer auf den Punkt. Mein Anliegen wurde mit großem Engagement und Fachwissen bearbeitet und das Ergebnis spricht für sich. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Kommunikation und die verständliche Erklärung aller Schritte. Ich war jederzeit gut informiert und hatte vollstes Vertrauen in die Arbeit. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich bin mehr als zufrieden! Hüseyin Demirci14. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit meines Anwalts. In meinem Verkehrsunfall-Fall wurde ich kompetent und zuverlässig vertreten. Da ich keine Schuld am Unfall hatte, wurde der Fall erfolgreich zu meinen Gunsten abgeschlossen und ich habe mein Geld erhalten. Klare Empfehlung! Lg Familie Demirci Britta Domin31. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee hat uns sehr gut beraten, den Fall kompetent begleitet und zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr gute und lösungsorientierte Arbeit. 100%ige Weiterempfehlung!!! Anna W.29. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetente und zuverlässige Unterstützung. Mein Anliegen wurde schnell, unkompliziert und erfolgreich bearbeitet. Klare Kommunikation und reibungsloser Ablauf. Absolut empfehlenswert. Sasa Gewniets12. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diesen Anwalt absolut weiterempfehlen. Er hat mich in einer Angelegenheit vor Gericht vertreten, ohne dass ich persönlich erscheinen musste. Das Verfahren wurde am Ende eingestellt, was natürlich ein sehr gutes Ergebnis für mich war. Die Zusammenarbeit war von Anfang an sehr unkompliziert. Der telefonische Kontakt war schnell und zuverlässig möglich und ich wurde immer zeitnah über den aktuellen Stand informiert. Man merkt, dass hier professionell und engagiert gearbeitet wird. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Jessica Kamminski9. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf Empfehlung eines Freundes bin ich auf Herrn Lee aufmerksam geworden. Mittlerweile habe ich seine Hilfe zum dritten Mal in Anspruch nehmen müssen. Von Anfang an habe ich mich gut bei ihm aufgehoben gefühlt. Herr Lee verfügt über ein enormes Fachwissen. Darüber hinaus schätze ich seine Ehrlichkeit und seine schnellen Kommunikationswege. Ich kann Herr Lee nur weiterempfehlen. Thao Bui12. Februar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank Herr Lee wurden alle Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich durchgesetzt. Ich bin froh, dass ich mich direkt an ihn gewandt habe, gerade weil es durch einen Totalschaden um viel Geld ging!
Erfahren Sie mehr zu einzelnen Themen aus dem Arbeitsrecht
Service Rechtsberatung Essen
Unfall –
was tun?
Kostenlose und bundesweite Regulierung Ihres Unfalls durch spezialisierten und unabhängigen Experten.
Weiter
Formulare
zum Download
Um einen reibungslosen Ablauf und eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleisten zu können.
Weiter
Kontaktformular
für Anfragen
Nutzen Sie für eine effizient Bearbeitung unser Kontaktformular und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir melden uns zurück.
Weiter

