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Der Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Vereinbarung
Durch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag regelt der Abwicklungsvertrag die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach bereits erfolgter Kündigung.
- Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell und kontaktieren Sie mich sofort.
- Durch die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages verzichten Sie auf Kündigungsschutz!
- Insbesondere droht bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ggfs. eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur!
Durch geschickte Verhandlungen kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages durchaus vorteilhaft für den Arbeitnehmer sein, sofern einige Besonderheiten beachtet werden.
Vorteile eines Aufhebungsvertrages für den Arbeitnehmer
- der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrages kann grundsätzlich frei gewählt werden (allerdings besteht bei Unterschreitung der gesetzlichen Kündigungsfrist die Gefahr der Verhängung einer Sperrfrist durch die Arbeitsagentur)
- Mitgestaltungsmöglichkeit (bei Abfindung, Urlaubsabgeltung, Freistellung etc.)
- Möglichkeit der Vereinbarung einer sog. Turboklausel/ Sprinterklausel
Eine Turboklausel bzw. Sprinterklausel erlaubt dem Arbeitnehmer, den in einem Aufhebungsvertrag festgelegten Beendigungszeitpunkt schon vor diesem Zeitpunkt zu beenden (beispielsweise weil der Arbeitnehmer schon eine neue Stelle gefunden hat). Der Arbeitnehmer erhält dann die Vergütung, die sich der Arbeitgeber aufgrund der vorzeitigen Beendigung erspart hat als zusätzliche Abfindungszahlung.
Sperrfrist
Sofern der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer verschuldet wurde, verhängt die Arbeitsagentur für Arbeit eine sog. Sperrfrist für die Dauer von 12 Wochen.
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, da der Arbeitnehmer durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitwirkt.
Ausnahmsweise soll gegen den Arbeitnehmer bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages nach der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit mit Geltung vom 25.01.2017 keine Sperrfrist verhängt werden, wenn
- der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung (nicht aber bei eine verhaltensbedingten Kündigung) mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat
- der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen wahrt, d.h. der Aufhebungsvertrag darf die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht unterschreiten
- der Arbeitnehmer eine Abfindung von maximal einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (sog. Regelabfindung) erhält
Gerichtlicher Vergleich verhindert Sperrfrist!
Um eine Sperrfrist zu vermeiden, ist unbedingt der Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zu empfehlen.
Einigen sich die Parteien im einem gerichtlichen Vergleich nämlich darauf, dass die Kündigung des Arbeitgebers aus dringenden betriebsbedingten Gründen beendet wurde, wirkt der Arbeitnehmer nicht an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit, da er sich durch die Einlegung der Kündigungsschutzklag gegen die Beendigung gewehrt hat! Dies gilt selbst dann, wenn eine hohe Abfindung mit mehr als 0,5 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr im gerichtlichen Verfahren vereinbart wird.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 246 Bewertungen Gepostet auf Google André G11. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herrn Frank Lee zu 100 % weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch an habe ich mich bei ihm sehr gut aufgehoben und bestens beraten gefühlt. Er hat meinen Fall mit großer Kompetenz, Ruhe und Professionalität begleitet und dabei immer verständlich, ehrlich und lösungsorientiert kommuniziert. Besonders beeindruckt hat mich, wie unkompliziert und engagiert alles abgewickelt wurde. Herr Lee war jederzeit erreichbar, hat sich viel Zeit genommen und mich während des gesamten Verfahrens hervorragend unterstützt. Dank seiner tollen Arbeit konnte mein Fall erfolgreich abgeschlossen werden. Wer einen zuverlässigen, kompetenten und menschlich sehr angenehmen Anwalt im Arbeitsrecht sucht, ist bei Herrn Frank Lee genau richtig. Vielen Dank nochmals für die großartige Unterstützung!Gepostet auf Google J K5. Mai, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wenn ich für Herrn Lee 10 Sterne vergeben könnte, würde ich es tun! Alles wurde im Detail besprochen, Überlegungen geteilt und ich über sämtliche Schritte in Kenntnis gesetzt, so dass ich fortlaufend auf dem aktuellen Stand war. Sehr engagiert, zuverlässig und jederzeit erreichbar. Ich bin ihm mehr als dankbar, da er sich über das professionelle Maß hinaus mit sehr viel Empathie und Fingerspitzengefühl des sehr persönlichen und speziellen Falles angenommen, alle Hebel in Bewegung gesetzt hat und wir am Ende mit einem positiven Ergebnis abschließen konnten. Ich verbleibe mit großem Dank und wärmster Weiterempfehlung! 😊🙏Gepostet auf Google Hosheng Hisso23. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich herzlich bei meinem Anwalt Herr Frank Lee für seinen großen Einsatz bedanken. Ehrlich gesagt hatte ich anfangs wenig Hoffnung, aber durch seine Erfahrung und seine überzeugende Art hat er ein sehr positives Ergebnis erreicht. Der Verstoß wurde aufgehoben, die Geldstrafe entfiel und es wurden keine Punkte eingetragen. Das schätze ich wirklich sehr. Vielen Dank für Ihre Professionalität und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen HissoGepostet auf Google Tolunay Bozkurt20. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herrn Lee uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt – die Beratung war kompetent, transparent und immer auf den Punkt. Mein Anliegen wurde mit großem Engagement und Fachwissen bearbeitet und das Ergebnis spricht für sich. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Kommunikation und die verständliche Erklärung aller Schritte. Ich war jederzeit gut informiert und hatte vollstes Vertrauen in die Arbeit. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich bin mehr als zufrieden!Gepostet auf Google Hüseyin Demirci14. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit meines Anwalts. In meinem Verkehrsunfall-Fall wurde ich kompetent und zuverlässig vertreten. Da ich keine Schuld am Unfall hatte, wurde der Fall erfolgreich zu meinen Gunsten abgeschlossen und ich habe mein Geld erhalten. Klare Empfehlung! Lg Familie DemirciGepostet auf Google Britta Domin31. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee hat uns sehr gut beraten, den Fall kompetent begleitet und zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr gute und lösungsorientierte Arbeit. 100%ige Weiterempfehlung!!!Gepostet auf Google Anna W.29. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetente und zuverlässige Unterstützung. Mein Anliegen wurde schnell, unkompliziert und erfolgreich bearbeitet. Klare Kommunikation und reibungsloser Ablauf. Absolut empfehlenswert.Gepostet auf Google Sasa Gewniets12. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diesen Anwalt absolut weiterempfehlen. Er hat mich in einer Angelegenheit vor Gericht vertreten, ohne dass ich persönlich erscheinen musste. Das Verfahren wurde am Ende eingestellt, was natürlich ein sehr gutes Ergebnis für mich war. Die Zusammenarbeit war von Anfang an sehr unkompliziert. Der telefonische Kontakt war schnell und zuverlässig möglich und ich wurde immer zeitnah über den aktuellen Stand informiert. Man merkt, dass hier professionell und engagiert gearbeitet wird. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!
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