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Der zentrale Teil eines Strafprozesses
Sofern das Gericht im Zwischenverfahren zu dem Ergebnis kommt, dass gegen die Anklageschrift keine Bedenken bestehen, lässt das Gericht die Anklage zu und eröffnet das Hauptverfahren.
In der Hauptverhandlung müssen Sie sich als Angeklagter für den in der Anklageschrift bezeichneten Sachverhalt verantworten.
Ablauf der Hauptverhandlung
1. Eröffnung der Hauptverhandlung
Der vorsitzende Richter wird zunächst die Anwesenheit der beteiligten Personen feststellen
Zeugen werden belehrt und anschließend aus den Saal gebeten
2. Vernehmung zur Person
Der vorsitzende Richter befragt den Angeklagten zur Person
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3. Verlesung der Anklage
Der Staatsanwalt verliest die zugelassene Anklageschrift
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4. Vernehmung des Anklagten zur Sache
6. Plädoyers
Zunächst hält die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer, gefolgt von dem Plädoyer des Verteidigers
7. Gericht zieht sich zur Beratung zurück
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8. Urteilsverkündigung durch den vorsitzenden Richter
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Öffentlichkeitsgrundsatz
Aus §169 GVG und Art. 6 EMRK ergibt sich der Grundsatz, dass grundsätzliche Gerichtsverhandlungen einschließlich der Verkündung des Urteils und der Beschlüsse öffentlich sein müssen. Ausnahme sind beispielsweise Jugendstrafsachen. Da das Urteil im Namen des Volkes erfolgt hat jeder das Recht an der Hautverhandlung als Zuschauer im Sitzungssaal teilzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Urteile hinter verschlossenen Türen ausgesprochen werden und die Justiz durch das Volk kontrolliert werden kann. Der Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz stellt einen Revisionsgrund dar.
Was kann ich bei einer Hauptverhandlung für Sie tun?
- Nach Auswertung der Ermittlungsakte werde ich zusammen mit Ihnen eine umfassende Verteidigungsstrategie (Schweigetaktik/ Einlassung / Geständnis/ Strafmaßverteidigung) erstellen.
- Ich werde ggfs. weitere Beweisanträge stellen.
- Da die Teilnahme an der Hauptverhandlung eine besondere psychische und finanzielle Belastung für den Angeklagten darstellt, ist es ratsam sich möglichst frühzeitig an mich zu wenden, um es erst gar nicht zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen! (siehe Einstellung)
AUSGEZEICHNET Basierend auf 224 Bewertungen Mikail K7. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin auf Herrn Lee durch die vielen positiven Bewertungen aufmerksam geworden und habe mich daraufhin ebenfalls an ihn gewandt. Ich kann das wirklich bestätigen: Wir hatten ein sehr angenehmes und freundliches Gespräch, und er hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert. Wenn ich in Zukunft wieder etwas habe, werde ich mich definitiv wieder an ihn wenden. Mi Ka6. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein riesengroßes Dankeschön an Herrn Frank Lee! Ich war wegen eines Blitzers mit drohendem einmonatigem Fahrverbot völlig verzweifelt und hatte schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Doch Herr Lee hat sich sofort kompetent, ruhig und mit großem Engagement um meinen Fall gekümmert – und tatsächlich wurde das gesamte Verfahren eingestellt! Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Strafe – einfach unglaublich! Besonders hervorheben möchte ich seine freundliche Art, die klare Kommunikation und das Gefühl, wirklich verstanden und ernst genommen zu werden. Man merkt, dass Herr Lee seinen Beruf mit Herz, Verstand und Leidenschaft ausübt. Ich bin Herrn Lee unendlich dankbar und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer rechtlichen Beistand im Verkehrsrecht braucht, ist hier wirklich in den besten Händen! 🙏 Sonja Crispin30. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist ein Top-Anwalt, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Er ist freundlich, kompetent und sorgfältig. Vielen lieben Dank. k t29. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die gute Beratung und dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben. Ich kann Sie nur weiterempfehlen. Silan Güven15. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Frank Lee! Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss vor Gericht haben wir uns in jeder Phase bestens betreut gefühlt. Herr Lee hat sich viel Zeit genommen, uns den Ablauf verständlich zu erklären, alle Fragen geduldig beantwortet und war jederzeit gut erreichbar. Seine ruhige, kompetente Art hat uns Sicherheit gegeben, und sein Engagement im Gerichtstermin war beeindruckend. Dank seiner fachlichen Expertise und seiner klaren Strategie konnten wir unser Anliegen erfolgreich durchsetzen. Wir empfehlen Herrn Lee uneingeschränkt weiter und würden uns jederzeit wieder an ihn wenden. O. Scheffler9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist eine sehr kompetenter, zuverlässiger und engagierter Anwalt! Ich bin mit seiner Arbeit der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung sehr zufrieden und kann Herrn Lee auf jeden Fall weiter empfehlen. Devran Özdemir9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Lee nimmt sich Zeit, hört genau zu und erklärt alle Schritte verständlich und transparent. Besonders beeindruckt hat mich die Mischung aus Fachkompetenz und Menschlichkeit – ich hatte nie das Gefühl, nur eine Akte zu sein, sondern wirklich als Person ernst genommen zu werden. Die Beratung war lösungsorientiert, zuverlässig und erfolgreich. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung!
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