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Verfahren ohne mündliche Verhandlung
- Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben!
- Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden.
- Ein Strafbefehl gegen den kein Einspruch eingelegt wurde (bzw. Frist zum Einspruch versäumt wurde) hat die selbe Wirkung wie ein Strafurteil!
Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Sofern Sie also gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, werden Sie ohne mündliche Verhandlung (d.h. ohne Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen) durch den Strafbefehl zu einer Straftat verurteilt, ohne das Sie die Möglichkeit haben ggfs. entlastende Umstände vorzutragen und Beweisanträge zu stellen. Grundsätzlich ist daher ein Einspruch gegen einen Strafbefehl zu empfehlen!
Strafbefehle können nur Vergehen zum Gegenstand haben. Vergehen sind Straftaten die - im Gegensatz zu Verbrechen - mit weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ein Strafbefehl kann folgende Sanktionen enthalten:
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Geldstrafe
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Einziehung, Vernichtung von
- Tatwerkzeug
- Geldbuße
- Absehen von Strafe
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (sofern Verteidiger und Bewährungsstrafe)
Die Folgen eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
Bei Einlegung eines fristgemäßen Einspruchs ist eine mündliche Verhandlung zwingend vorgeschrieben. Durch Einlegung des Einspruchs erhält der Angeklagte das Recht durch seinen Verteidiger Akteneinsicht zu erhalten und Beweisanträge zu stellen.
Insbesondere ist es auch nach Erlass eines Strafbefehls und Einlegung eines Einspruchs - noch vor der Hauptverhandlung - möglich, auf eine Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken, sofern alle Beteiligten zustimmen.
Der Strafrichter ist allerdings nicht an die im Strafbefehl festgelegten Rechtsfolgen gebunden, so dass es in der Hauptverhandlung auch zu einer Verschlechterung kommen kann, weshalb genau erörtert werden sollte, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte.
Beschränkter oder unbeschränkter Einspruch gegen den Strafbefehl
- Ein beschränkter Einspruch richtet sich lediglich gegen die im Strafbefehl festgelegten Rechtsfolgen, wobei der zur Last gelegte Sachverhalt eingeräumt wird. Oftmals geht die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag von einem zu hohen Nettoeinkommen des Beschuldigten aus, so dass die Geldstrafe bei Berücksichtigung des richtigen Nettogehalts niedriger ausfällt.
- Beim unbeschränkten Einspruch wendet sich der Beschuldigte gegen den ihm zur Last gelegten Sachverhalt.
Was kann ich bei Erhalt eines Strafbefehls für Sie tun?
- Ich werde zunächst fristwahrend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen.
- Ich werde die in der Ermittlungsakte befindlichen Zeugenaussagen, Fotos, Skizzen und Äußerungen, die Sie ggfs. am Tatort ggü. den Polizeibeamten getätigt haben - auch hier haben Sie ein umfassendes Schweigerecht ! - auswerten und zusammen mit Ihnen erörtern, ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll bzw. beschränkt werden soll.
- Regelmäßig werde ich - in Abstimmung mit Ihnen - auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken, so dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 242 Bewertungen Hosheng Hisso23. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte mich herzlich bei meinem Anwalt Herr Frank Lee für seinen großen Einsatz bedanken. Ehrlich gesagt hatte ich anfangs wenig Hoffnung, aber durch seine Erfahrung und seine überzeugende Art hat er ein sehr positives Ergebnis erreicht. Der Verstoß wurde aufgehoben, die Geldstrafe entfiel und es wurden keine Punkte eingetragen. Das schätze ich wirklich sehr. Vielen Dank für Ihre Professionalität und Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Hisso Tolunay Bozkurt20. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herrn Lee uneingeschränkt weiterempfehlen. Von Anfang an habe ich mich bestens aufgehoben gefühlt – die Beratung war kompetent, transparent und immer auf den Punkt. Mein Anliegen wurde mit großem Engagement und Fachwissen bearbeitet und das Ergebnis spricht für sich. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle Kommunikation und die verständliche Erklärung aller Schritte. Ich war jederzeit gut informiert und hatte vollstes Vertrauen in die Arbeit. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung – ich bin mehr als zufrieden! Hüseyin Demirci14. April, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit meines Anwalts. In meinem Verkehrsunfall-Fall wurde ich kompetent und zuverlässig vertreten. Da ich keine Schuld am Unfall hatte, wurde der Fall erfolgreich zu meinen Gunsten abgeschlossen und ich habe mein Geld erhalten. Klare Empfehlung! Lg Familie Demirci Britta Domin31. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee hat uns sehr gut beraten, den Fall kompetent begleitet und zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr gute und lösungsorientierte Arbeit. 100%ige Weiterempfehlung!!! Anna W.29. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetente und zuverlässige Unterstützung. Mein Anliegen wurde schnell, unkompliziert und erfolgreich bearbeitet. Klare Kommunikation und reibungsloser Ablauf. Absolut empfehlenswert. Sasa Gewniets12. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann diesen Anwalt absolut weiterempfehlen. Er hat mich in einer Angelegenheit vor Gericht vertreten, ohne dass ich persönlich erscheinen musste. Das Verfahren wurde am Ende eingestellt, was natürlich ein sehr gutes Ergebnis für mich war. Die Zusammenarbeit war von Anfang an sehr unkompliziert. Der telefonische Kontakt war schnell und zuverlässig möglich und ich wurde immer zeitnah über den aktuellen Stand informiert. Man merkt, dass hier professionell und engagiert gearbeitet wird. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Jessica Kamminski9. März, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Auf Empfehlung eines Freundes bin ich auf Herrn Lee aufmerksam geworden. Mittlerweile habe ich seine Hilfe zum dritten Mal in Anspruch nehmen müssen. Von Anfang an habe ich mich gut bei ihm aufgehoben gefühlt. Herr Lee verfügt über ein enormes Fachwissen. Darüber hinaus schätze ich seine Ehrlichkeit und seine schnellen Kommunikationswege. Ich kann Herr Lee nur weiterempfehlen. Thao Bui12. Februar, 2026Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Dank Herr Lee wurden alle Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich durchgesetzt. Ich bin froh, dass ich mich direkt an ihn gewandt habe, gerade weil es durch einen Totalschaden um viel Geld ging!
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