Verdachtskündigung

kiss

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Keine wirksame Verdachtskündigung
ohne vorherige Anhörung

  • Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt einer Kündigung!
  • Die Kündigungsschutzklage muss innerhalt von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung eingelegt werden, ansonsten gilt die Kündigung als rechtmäßig.
  • Insbesondere droht eine Sperrfrist durch die Arbeitsagentur.

Anhörung des Arbeitnehmers

Vor dem Ausspruch einer Verdachtskündigung muss der Arbeitnehmer zu dem starken Verdacht angehört werden!

Eine ohne Anhörung ausgesprochene Verdachtskündigung ist unverhältnismäßig und daher unwirksam. Hierbei gilt eine Anhörung nur dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn diese die konkreten Verdachtsmomente zum Gegenstand hat und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt sich zu entlasten.

Abmahnung grundsätzlich nicht erforderlich

Die Verdachtskündigung stellt einen Unterfall der personenbedingten Kündigung dar und erfordert daher - anders als eine verhaltensbedingte Kündigung - grundsätzlich keine Abmahnung.

Eine Ausnahme besteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Verdachtskündigungen, die wegen Pflichtverletzungen im Bagatellbereich erfolgen (z.B. Diebstahl von wenigen Cents)

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