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Verfahren ohne mündliche Verhandlung
- Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben!
- Der Einspruch gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden.
- Ein Strafbefehl gegen den kein Einspruch eingelegt wurde (bzw. Frist zum Einspruch versäumt wurde) hat die selbe Wirkung wie ein Strafurteil!
Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Sofern Sie also gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch einlegen, werden Sie ohne mündliche Verhandlung (d.h. ohne Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen) durch den Strafbefehl zu einer Straftat verurteilt, ohne das Sie die Möglichkeit haben ggfs. entlastende Umstände vorzutragen und Beweisanträge zu stellen. Grundsätzlich ist daher ein Einspruch gegen einen Strafbefehl zu empfehlen!
Strafbefehle können nur Vergehen zum Gegenstand haben. Vergehen sind Straftaten die - im Gegensatz zu Verbrechen - mit weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ein Strafbefehl kann folgende Sanktionen enthalten:
- Verwarnung mit Strafvorbehalt
- Geldstrafe
- Fahrverbot
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Einziehung, Vernichtung von
- Tatwerkzeug
- Geldbuße
- Absehen von Strafe
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (sofern Verteidiger und Bewährungsstrafe)
Die Folgen eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl
Bei Einlegung eines fristgemäßen Einspruchs ist eine mündliche Verhandlung zwingend vorgeschrieben. Durch Einlegung des Einspruchs erhält der Angeklagte das Recht durch seinen Verteidiger Akteneinsicht zu erhalten und Beweisanträge zu stellen.
Insbesondere ist es auch nach Erlass eines Strafbefehls und Einlegung eines Einspruchs - noch vor der Hauptverhandlung - möglich, auf eine Einstellung des Strafverfahrens hinzuwirken, sofern alle Beteiligten zustimmen.
Der Strafrichter ist allerdings nicht an die im Strafbefehl festgelegten Rechtsfolgen gebunden, so dass es in der Hauptverhandlung auch zu einer Verschlechterung kommen kann, weshalb genau erörtert werden sollte, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden sollte.
Beschränkter oder unbeschränkter Einspruch gegen den Strafbefehl
- Ein beschränkter Einspruch richtet sich lediglich gegen die im Strafbefehl festgelegten Rechtsfolgen, wobei der zur Last gelegte Sachverhalt eingeräumt wird. Oftmals geht die Staatsanwaltschaft bei ihrem Antrag von einem zu hohen Nettoeinkommen des Beschuldigten aus, so dass die Geldstrafe bei Berücksichtigung des richtigen Nettogehalts niedriger ausfällt.
- Beim unbeschränkten Einspruch wendet sich der Beschuldigte gegen den ihm zur Last gelegten Sachverhalt.
Was kann ich bei Erhalt eines Strafbefehls für Sie tun?
- Ich werde zunächst fristwahrend Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen.
- Ich werde die in der Ermittlungsakte befindlichen Zeugenaussagen, Fotos, Skizzen und Äußerungen, die Sie ggfs. am Tatort ggü. den Polizeibeamten getätigt haben - auch hier haben Sie ein umfassendes Schweigerecht ! - auswerten und zusammen mit Ihnen erörtern, ob der Einspruch aufrecht erhalten werden soll bzw. beschränkt werden soll.
- Regelmäßig werde ich - in Abstimmung mit Ihnen - auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken, so dass es zu keinem Gerichtsverfahren kommt.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 224 Bewertungen Mikail K7. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin auf Herrn Lee durch die vielen positiven Bewertungen aufmerksam geworden und habe mich daraufhin ebenfalls an ihn gewandt. Ich kann das wirklich bestätigen: Wir hatten ein sehr angenehmes und freundliches Gespräch, und er hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert. Wenn ich in Zukunft wieder etwas habe, werde ich mich definitiv wieder an ihn wenden. Mi Ka6. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein riesengroßes Dankeschön an Herrn Frank Lee! Ich war wegen eines Blitzers mit drohendem einmonatigem Fahrverbot völlig verzweifelt und hatte schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Doch Herr Lee hat sich sofort kompetent, ruhig und mit großem Engagement um meinen Fall gekümmert – und tatsächlich wurde das gesamte Verfahren eingestellt! Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Strafe – einfach unglaublich! Besonders hervorheben möchte ich seine freundliche Art, die klare Kommunikation und das Gefühl, wirklich verstanden und ernst genommen zu werden. Man merkt, dass Herr Lee seinen Beruf mit Herz, Verstand und Leidenschaft ausübt. Ich bin Herrn Lee unendlich dankbar und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer rechtlichen Beistand im Verkehrsrecht braucht, ist hier wirklich in den besten Händen! 🙏 Sonja Crispin30. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist ein Top-Anwalt, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Er ist freundlich, kompetent und sorgfältig. Vielen lieben Dank. k t29. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die gute Beratung und dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben. Ich kann Sie nur weiterempfehlen. Silan Güven15. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Frank Lee! Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss vor Gericht haben wir uns in jeder Phase bestens betreut gefühlt. Herr Lee hat sich viel Zeit genommen, uns den Ablauf verständlich zu erklären, alle Fragen geduldig beantwortet und war jederzeit gut erreichbar. Seine ruhige, kompetente Art hat uns Sicherheit gegeben, und sein Engagement im Gerichtstermin war beeindruckend. Dank seiner fachlichen Expertise und seiner klaren Strategie konnten wir unser Anliegen erfolgreich durchsetzen. Wir empfehlen Herrn Lee uneingeschränkt weiter und würden uns jederzeit wieder an ihn wenden. O. Scheffler9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist eine sehr kompetenter, zuverlässiger und engagierter Anwalt! Ich bin mit seiner Arbeit der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung sehr zufrieden und kann Herrn Lee auf jeden Fall weiter empfehlen. Devran Özdemir9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Lee nimmt sich Zeit, hört genau zu und erklärt alle Schritte verständlich und transparent. Besonders beeindruckt hat mich die Mischung aus Fachkompetenz und Menschlichkeit – ich hatte nie das Gefühl, nur eine Akte zu sein, sondern wirklich als Person ernst genommen zu werden. Die Beratung war lösungsorientiert, zuverlässig und erfolgreich. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung!
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