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Wirtschaftlichen vs. technischem
Totalschaden
Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.
- Lassen Sie sich nicht auf Spielchen der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung ist nicht Ihr Freund, sondern Ihr Gegner!
- Die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts ist für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls kostenlos!
- Befragen Sie zunächst mich, bevor Sie unüberlegt Maßnahmen einleiten, die Sie später nicht rückgängig machen können und Sie benachteiligen!
- Sofern erwünscht kann ich den Kontakt zu unabhängigen Gutachtern, Mietwagenfirmen und Werkstätten herstellen.
- Bei Verkehrsunfällen ist eine persönliche Besprechung oftmals nicht erforderlich, so dass auch trotz räumlicher Entfernung eine Schadensregulierung durch mich unproblematisch stattfinden kann.
Dem Geschädigten eines unverschuldeten Verkehrsunfalls steht es innerhalt seiner Dispositionsfreiheit frei sein Fahrzeug zu reparieren oder auf Grundlage eines Gutachtens fiktiv abzurechnen und das Fahrzeug sodann in Eigenregie instand zu setzen oder gar nicht zu reparieren.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Beim wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur - anders als beim technischen Totalschaden - grundsätzlich möglich aber aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnlos. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall wird die Versicherung eine Abrechnung in Form von Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (= Wiederbeschaffungsaufwand) vornehmen.
- Bei dem Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Wert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall.
- Der Restwert stellt den Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall im beschädigten Zustand dar
Beispiel aus einem Gutachten ergeben sich folgende Werte:
- Reparaturkosten (brutto) : 5.000 €
- Wiederbeschaffungswert: 1.000 €
- Restwert 500 €
Da die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert liegt ein Totalschaden vor. Die Versicherung wird eine Abrechnung auf Totalschadensbasis (Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert) vornehmen. In dem Beispiel würde der Geschädigte einen Betrag in Höhe von 1.000 € abzgl. 500 €, also 500 € erhalten.
Das Beispiel verdeutlicht die Wichtigkeit eines Gutachtens. Beauftragten Sie daher niemals einen von der gegnerischen Versicherung benannten Sachverständigen. Die Versicherung ist Ihr Gegner und nicht Ihr Freund! Gerne sind wir bei der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen behilflich. Sprechen Sie mich einfach an!
Reparaturkosten liegen zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert
Liegen die Bruttoreparaturkosten zwischen dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) und Wiederbeschaffungswert kann der Geschädigte die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes unter folgenden Voraussetzungen verlangen:
- Fahrzeug wird verkehrssicher repariert (Qualität der Reparatur spielt keine Rolle)
- Fahrzeug wird mind. 6 Monate weiter genutzt
130 % Regel - Reparaturkosten nicht höher als 30 % des Wiederbeschaffungswerts
Grundsätzlich steht dem Geschädigten bei einem Totalschaden nur ein Anspruch auf Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (= Wiederbeschaffungsaufwand) zu.
Dem Geschädigten ist aber gestattet, die Reparaturkosten geltende zu machen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (zzgl. eines Minderwertes) um lediglich bis zu 30 % übersteigen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Reparatur wird fachgerecht nach Maßgabe des Gutachtens durchgeführt
- der Geschädigte wird das Fahrzeug mindestens für 6 Monaten weiternutzten
Maßgeblich für die Beurteilung sind die Werte im Gutachten. Be Abweichungen bei der tatschlichen Reparatur trägt der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) das sog. Prognoserisiko.
Grundsätzlich ist die Reparatur mit Gebrauchtteilen zulässig, sofern die Vorgaben des Gutachtens erfüllt werden. Andernfalls wird lediglich der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 224 Bewertungen Mikail K7. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin auf Herrn Lee durch die vielen positiven Bewertungen aufmerksam geworden und habe mich daraufhin ebenfalls an ihn gewandt. Ich kann das wirklich bestätigen: Wir hatten ein sehr angenehmes und freundliches Gespräch, und er hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert. Wenn ich in Zukunft wieder etwas habe, werde ich mich definitiv wieder an ihn wenden. Mi Ka6. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein riesengroßes Dankeschön an Herrn Frank Lee! Ich war wegen eines Blitzers mit drohendem einmonatigem Fahrverbot völlig verzweifelt und hatte schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Doch Herr Lee hat sich sofort kompetent, ruhig und mit großem Engagement um meinen Fall gekümmert – und tatsächlich wurde das gesamte Verfahren eingestellt! Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Strafe – einfach unglaublich! Besonders hervorheben möchte ich seine freundliche Art, die klare Kommunikation und das Gefühl, wirklich verstanden und ernst genommen zu werden. Man merkt, dass Herr Lee seinen Beruf mit Herz, Verstand und Leidenschaft ausübt. Ich bin Herrn Lee unendlich dankbar und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer rechtlichen Beistand im Verkehrsrecht braucht, ist hier wirklich in den besten Händen! 🙏 Sonja Crispin30. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist ein Top-Anwalt, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Er ist freundlich, kompetent und sorgfältig. Vielen lieben Dank. k t29. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die gute Beratung und dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben. Ich kann Sie nur weiterempfehlen. Silan Güven15. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Frank Lee! Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss vor Gericht haben wir uns in jeder Phase bestens betreut gefühlt. Herr Lee hat sich viel Zeit genommen, uns den Ablauf verständlich zu erklären, alle Fragen geduldig beantwortet und war jederzeit gut erreichbar. Seine ruhige, kompetente Art hat uns Sicherheit gegeben, und sein Engagement im Gerichtstermin war beeindruckend. Dank seiner fachlichen Expertise und seiner klaren Strategie konnten wir unser Anliegen erfolgreich durchsetzen. Wir empfehlen Herrn Lee uneingeschränkt weiter und würden uns jederzeit wieder an ihn wenden. O. Scheffler9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist eine sehr kompetenter, zuverlässiger und engagierter Anwalt! Ich bin mit seiner Arbeit der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung sehr zufrieden und kann Herrn Lee auf jeden Fall weiter empfehlen. Devran Özdemir9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Lee nimmt sich Zeit, hört genau zu und erklärt alle Schritte verständlich und transparent. Besonders beeindruckt hat mich die Mischung aus Fachkompetenz und Menschlichkeit – ich hatte nie das Gefühl, nur eine Akte zu sein, sondern wirklich als Person ernst genommen zu werden. Die Beratung war lösungsorientiert, zuverlässig und erfolgreich. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung!
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