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Was tun bei Abmahnung?
Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie gewarnt sein. Mit der Abmahnung bereitet der Arbeitgeber in den meisten Fällen eine Kündigung vor.
Eine Abmahnung ist grundsätzlich zwingende Voraussetzung für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Dies gilt grundsätzlich auch für eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen.
Funktion der Abmahnung
- Hinweis: Durch die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer klar aufgezeigt werden, welches konkrete Verhalten einen Pflichtenverstoß darstellt und aus Sicht des Arbeitgebers nicht länger hinnehmbar ist. Der Arbeitgeber muss hierbei den Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers hinreichend unter konkreten Angaben von Zeit und Dauer bestimmen. Allgemeine Ausführungen (z.B. "häufiges" Fehlen) sind nicht ausreichend.
- Ermahnung: Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu auffordern, den möglichst genau umschriebenen Pflichtenverstoß zukünftig zu unterlassen.
- Warnung: Die Abmahnung muss den Arbeitnehmer unmissverständlich aufzeigen, dass bei wiederholtem Pflichtenverstoß eine Kündigung unvermeidbar ist.
Eine Abmahnung, die lediglich pauschal auf ein Fehlverhalten verweist wird der erforderlichen Hinweis-, Ermahn- und Warnfunktion nicht gerecht, so dass die Abmahnung unwirksam ist und die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden kann.
Form der Abmahnung
Eine Abmahnung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann daher auch grundsätzlich mündlich erfolgen. Aus Beweiszwecken empfiehlt sich für den Arbeitgeber jedoch eine schriftliche Abmahnung.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass eine Abmahnung dreimal vor einer Kündigung ausgesprochen werden muss. Dies ist nicht der Fall! Eine Abmahnung ist grundsätzlich ausreichend, um im Wiederholungsfall eine Kündigung auszusprechen.
Gleichförmigkeit von Abmahnung und Kündigung
Die Abmahnung und eine darauf erfolgte Kündigung müssen gleichförmig sein, d.h. die Sachverhalte müssen vergleichbar und gleichartig sein, z.B. Abmahnung wegen Verspätung am 01.03. und Kündigung wegen Verspätung am 01.04. Allerdings ist eine Kündigung wegen des selben bereits abgemahnten Sachverhaltes ausgeschlossen, z.B. Abmahnung wegen Verspätung am 01.03. und Kündigung wegen Verspätung am 01.03.Verwirkung der Abmahnung
Ein abgemahnter Sachverhalt kann durch Zeitablauf verwirken. Laut Bundesarbeitsgericht kann bei einem Zeitablauf von 2 Jahren eine Verwirkung der Abmahnung eintreten, so dass eine folgende Kündigung wegen verwirkter Abmahnung unwirksam sein kann.
Was kann ich bei Erhalt einer Abmahnung für Sie tun ?
- Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt einer Abmahnung!
- Ich werde Ihren Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen,
- eine Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zur Personalakte reichen,
- Beschwerde wegen ungerechter Behandlung gem. §§ 84, 85 BetrVG einlegen,
- auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte klagen
AUSGEZEICHNET Basierend auf 224 Bewertungen Mikail K7. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin auf Herrn Lee durch die vielen positiven Bewertungen aufmerksam geworden und habe mich daraufhin ebenfalls an ihn gewandt. Ich kann das wirklich bestätigen: Wir hatten ein sehr angenehmes und freundliches Gespräch, und er hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert. Wenn ich in Zukunft wieder etwas habe, werde ich mich definitiv wieder an ihn wenden. Mi Ka6. Oktober, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein riesengroßes Dankeschön an Herrn Frank Lee! Ich war wegen eines Blitzers mit drohendem einmonatigem Fahrverbot völlig verzweifelt und hatte schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Doch Herr Lee hat sich sofort kompetent, ruhig und mit großem Engagement um meinen Fall gekümmert – und tatsächlich wurde das gesamte Verfahren eingestellt! Kein Fahrverbot, keine Punkte, keine Strafe – einfach unglaublich! Besonders hervorheben möchte ich seine freundliche Art, die klare Kommunikation und das Gefühl, wirklich verstanden und ernst genommen zu werden. Man merkt, dass Herr Lee seinen Beruf mit Herz, Verstand und Leidenschaft ausübt. Ich bin Herrn Lee unendlich dankbar und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. Wer rechtlichen Beistand im Verkehrsrecht braucht, ist hier wirklich in den besten Händen! 🙏 Sonja Crispin30. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist ein Top-Anwalt, den ich uneingeschränkt weiterempfehlen kann. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Er ist freundlich, kompetent und sorgfältig. Vielen lieben Dank. k t29. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank für die gute Beratung und dass Sie sich die Zeit für mich genommen haben. Ich kann Sie nur weiterempfehlen. Silan Güven15. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein ganz herzliches Dankeschön an Herrn Frank Lee! Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss vor Gericht haben wir uns in jeder Phase bestens betreut gefühlt. Herr Lee hat sich viel Zeit genommen, uns den Ablauf verständlich zu erklären, alle Fragen geduldig beantwortet und war jederzeit gut erreichbar. Seine ruhige, kompetente Art hat uns Sicherheit gegeben, und sein Engagement im Gerichtstermin war beeindruckend. Dank seiner fachlichen Expertise und seiner klaren Strategie konnten wir unser Anliegen erfolgreich durchsetzen. Wir empfehlen Herrn Lee uneingeschränkt weiter und würden uns jederzeit wieder an ihn wenden. O. Scheffler9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee ist eine sehr kompetenter, zuverlässiger und engagierter Anwalt! Ich bin mit seiner Arbeit der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall sowie der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung sehr zufrieden und kann Herrn Lee auf jeden Fall weiter empfehlen. Devran Özdemir9. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Herr Lee nimmt sich Zeit, hört genau zu und erklärt alle Schritte verständlich und transparent. Besonders beeindruckt hat mich die Mischung aus Fachkompetenz und Menschlichkeit – ich hatte nie das Gefühl, nur eine Akte zu sein, sondern wirklich als Person ernst genommen zu werden. Die Beratung war lösungsorientiert, zuverlässig und erfolgreich. Ich kann diese Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin sehr dankbar für die hervorragende Unterstützung!
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