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Was tun bei Abmahnung?
Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie gewarnt sein. Mit der Abmahnung bereitet der Arbeitgeber in den meisten Fällen eine Kündigung vor.
Eine Abmahnung ist grundsätzlich zwingende Voraussetzung für eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Dies gilt grundsätzlich auch für eine fristlose Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen.
Funktion der Abmahnung
- Hinweis: Durch die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer klar aufgezeigt werden, welches konkrete Verhalten einen Pflichtenverstoß darstellt und aus Sicht des Arbeitgebers nicht länger hinnehmbar ist. Der Arbeitgeber muss hierbei den Pflichtenverstoß des Arbeitnehmers hinreichend unter konkreten Angaben von Zeit und Dauer bestimmen. Allgemeine Ausführungen (z.B. "häufiges" Fehlen) sind nicht ausreichend.
- Ermahnung: Die Abmahnung soll den Arbeitnehmer dazu auffordern, den möglichst genau umschriebenen Pflichtenverstoß zukünftig zu unterlassen.
- Warnung: Die Abmahnung muss den Arbeitnehmer unmissverständlich aufzeigen, dass bei wiederholtem Pflichtenverstoß eine Kündigung unvermeidbar ist.
Eine Abmahnung, die lediglich pauschal auf ein Fehlverhalten verweist wird der erforderlichen Hinweis-, Ermahn- und Warnfunktion nicht gerecht, so dass die Abmahnung unwirksam ist und die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden kann.
Form der Abmahnung
Eine Abmahnung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann daher auch grundsätzlich mündlich erfolgen. Aus Beweiszwecken empfiehlt sich für den Arbeitgeber jedoch eine schriftliche Abmahnung.
Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass eine Abmahnung dreimal vor einer Kündigung ausgesprochen werden muss. Dies ist nicht der Fall! Eine Abmahnung ist grundsätzlich ausreichend, um im Wiederholungsfall eine Kündigung auszusprechen.
Gleichförmigkeit von Abmahnung und Kündigung
Die Abmahnung und eine darauf erfolgte Kündigung müssen gleichförmig sein, d.h. die Sachverhalte müssen vergleichbar und gleichartig sein, z.B. Abmahnung wegen Verspätung am 01.03. und Kündigung wegen Verspätung am 01.04. Allerdings ist eine Kündigung wegen des selben bereits abgemahnten Sachverhaltes ausgeschlossen, z.B. Abmahnung wegen Verspätung am 01.03. und Kündigung wegen Verspätung am 01.03.Verwirkung der Abmahnung
Ein abgemahnter Sachverhalt kann durch Zeitablauf verwirken. Laut Bundesarbeitsgericht kann bei einem Zeitablauf von 2 Jahren eine Verwirkung der Abmahnung eintreten, so dass eine folgende Kündigung wegen verwirkter Abmahnung unwirksam sein kann.
Was kann ich bei Erhalt einer Abmahnung für Sie tun ?
- Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt einer Abmahnung!
- Ich werde Ihren Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen,
- eine Gegenvorstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zur Personalakte reichen,
- Beschwerde wegen ungerechter Behandlung gem. §§ 84, 85 BetrVG einlegen,
- auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte klagen
AUSGEZEICHNET Basierend auf 218 Bewertungen Patrick Knebelkamp5. September, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin absolut zufrieden mit Rechtsanwalt Lee. Er hat meinen Fall schnell, kompetent und völlig unkompliziert gelöst. Die Kommunikation war jederzeit klar und verständlich, ich habe mich gut aufgehoben gefühlt. Klare Empfehlung! Marina27. August, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich bin mit der Arbeit meines Rechtsanwalts rundum zufrieden. Alle Anliegen wurden zuverlässig und zügig umgesetzt, die Kommunikation war stets unkompliziert. Besonders schätze ich, dass er jederzeit erreichbar ist, sich Zeit nimmt und immer sehr zuvorkommend auftritt. Absolut empfehlenswert! Michele Hoegerle25. August, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Lee hat mir nun bereits bei einem zweiten Fall sehr geholfen. Vom ersten Kontakt an habe ich mich wieder bestens beraten und betreut gefühlt. Rückmeldungen kamen immer sehr schnell, was mir in einer für mich belastenden Situation viel Sicherheit gegeben hat. Besonders beeindruckt hat mich die hohe fachliche Kompetenz. Alle rechtlichen Fragen wurden verständlich und präzise erklärt, sodass ich stets wusste, wo ich stehe und welche Schritte als Nächstes folgen. Die Kommunikation war jederzeit freundlich, klar und verlässlich. Durch die professionelle und engagierte Arbeitsweise hatte ich von Beginn an das Gefühl, in wirklich guten Händen zu sein. Ich würde mich jederzeit wieder an Herrn Lee wenden und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen. melanie edward19. August, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ehrlich, sympathisch und gut erreichbar. Herr RA Lee hat mich bereits im Vorfeld sehr gut beraten und klärt Fragen schnell und kompetent. Er verspricht nicht was er nicht halten kann, Ich bin mit dem Kontakt, der Erreichbarkeit von Herrn Lee und dem Ergebnis rundum zufrieden und kann Herrn Lee nur weiterempfehlen. Dogukan Kilic2. August, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich danke ihnen vielmals für die Hilfe! Man kann sie nur weiter empfehlen. Burhan Yüzen14. Juli, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr kompetent und zuverlässig! Ich habe mich von Herrn Lee in einer rechtlich schwierigen Situation vertreten lassen und fühlte mich von Anfang an bestens aufgehoben. Die Beratung war professionell, verständlich und sehr engagiert. Rückfragen wurden stets schnell beantwortet, und auch menschlich habe ich mich sehr gut betreut gefühlt. Absolut empfehlenswert vielen Dank für die hervorragende Unterstützung! Maximilian Müller12. Juli, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. RA Lee ist ein sehr hilfsbereiter, freundlicher und kompetenter Anwalt. Er bietet zügig und flexibel Termine zur rechtlichen Beratung an. In Gesprächen mit Mandanten ist er offen und ehrlich. So räumt er ein, wenn die rechtliche Verfolgung seiner Ansicht nach keine Aussicht auf Erfolg bietet, anstatt falsche Versprechungen zu machen und abzukassieren. Anderenfalls leitet er schnell alles in die Wege, um ihr Anliegen bestens rechtlich durchzusetzen. Der Umgang mit RA Lee ist ausschließlich fair und offen. Ich kann RA Lee daher uneingeschränkt weiterempfehlen. Murat1. Juli, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herrn Lee uneingeschränkt weiterempfehlen. Vom ersten Gespräch an war er sehr freundlich, kompetent und engagiert. Ich habe mich jederzeit gut beraten und ernst genommen gefühlt. Dank seines Einsatzes konnte mein Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden. Herzlichen Dank für die großartige Unterstützung ! Nadia Seddiqi25. Juni, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Er ist ein super Anwalt, sehr freundlich und nett.Er erledigt alles sehr schnell und sorgfältig 👍💯 Engler Mariusz25. Juni, 2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Von Anfang an eine sehr gute Beratung. Herr Lee ist sehr freundlich, kompetent und empfehlenswert.
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