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Rechtsanwalt und Strafverteidiger Frank Lee

Ihr Anwalt in Essen für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Bußgeld

Über mich – Rechtsanwalt Frank Lee | Rechtsanwalt & Strafverteidiger Essen

Werdegang:

  • Studium an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster
  • Rechtsreferendariat im OLG Bezirk Hamm am Landgericht Essen
  • Studienaufenthalte in Denver (Colorado, U.S.A.) und Los Angeles (Kalifornien, U.S.A.)
  • Sprachen: Englisch, Koreanisch
  • Dozent für das Fach Rechtskunde an einem Gymnasium in Essen
  • Tätigkeit im Amt für Ratsangelegenheiten der Stadt Essen, Staatsanwaltschaft Essen und beim Amtsgericht Essen
  • Tätigkeit in der Kanzlei Murchison and Cumming LLP, Los Angeles, Kalifornien (USA)
  • Tätigkeit in der Kanzlei Viegener und Kollegen in Dortmund
  • Gründung der Kanzlei Fetgenheuer Lee in Essen
  • Fortführung als Fetgenheuer Lee Rduch Roslon (ab September 2025)

Insbesondere die Verbundenheit zum Ruhrgebiet ließ mich nach Absolvierung meines Studiums in Münster und Aufenthalten in den U.S.A. wieder nach Essen kommen.

Ich war Leistungssportler im Taekwondo und bin Träger des schwarzen Gürtels (3. DAN). In meiner Freizeit bin ich Wettkampftrainer im Taekwondoverein DJK RSC Essen e.V. Zudem war ich Vorsitzender des Rechtsausschusses der Nordrhein Westfälischen Taekwondo Union (NWTU). Die NWTU ist der Olympische Taekwondo Dachverband in NRW.

Meine Kanzlei befindet sich im Herzen von Essen am Folkwang Museum in Essen-Rüttenscheid in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Essen.

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Das sagen meine Mandanten...

So einen Anwalt wünscht man sich als Freund. Immer kompetent und erreichbar, sehr lösungsorientiert und erfolgreich. Dazu sehr sympathisch und empathisch. Sehr zu empfehlen.
M.B., Anwalt.de
Herr Rechtsanwalt Lee ist seit Jahren der Anwalt meines Vertrauens. Unerbittlich mit hohem Engagement in der Rechtssache und äußerst sympathisch im Umgang mit seinem Mandanten. Ein Anwalt und eine Kanzlei, wie man sie sich wünscht. Uneingeschränkte Weiterempfehlung!
Dr. Hermann K., Google
Herr Lee überzeugt mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, einem hohen Maß an Engagement und Souveränität. In meinem Anliegen wurde ich in jederlei Hinsicht erfolgreich vertreten. Herrn Lee kann ich mit bestem Gewissen weiterempfehlen.
M.U., Anwalt.de

Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung

Viele Mandanten kommen erst dann, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“. Insbesondere im Arbeitsrecht, Strafrecht und in Bußgeldsachen sind wichtige Fristen zu beachten, deren Versäumnis zu erheblichen Nachteilen führen können. Daher gilt: Kommen Sie so früh wie möglich ! Frühe Beratung hilft, überflüssige Prozesse zu verhindern und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

  1. Kontaktieren Sie mich unverbindlich für eine Ersteinschätzung per Telefon oder E-Mail.
  2. Vereinbarung eines kurzfristigen Termins für ein Beratungsgespräch.
  3. Erörterung der weiteren Schritte.

Erfahrungsgemäß fällt es leichter einen Lösungsansatz für ein rechtliches Problem zu finden, wenn Sie sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten:

  • Notieren Sie Stichworte, Daten etc. um den Sachverhalt darzustellen
  • Bringen Sie alle Unterlagen mit, die eine Rolle spielen könnten (Bescheide, Schreiben, Briefumschläge mit Zustellungsvermerk etc.)
  • Machen Sie sich Gedanken darüber, was Sie eigentlich erreichen wollen
  • Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit

Grundsätzlich rechnen ich nach der für Rechtsanwälte geltenden Gebührenordnung ab (RVG)

Fragen Sie mich gleich zu Beginn nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall ist die gegenerische Versicherung verpflichtet die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Insofern entsehen für meine Inanspruchnahme keine Kosten!

Im gerichtlichen Verfahren muss die gegenerische Partei im Falle des Obsiegens Gerichtskosten und Anwaltskosten übernehmen.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird diese die Kosten des Rechtsstreits- mit Ausnahme der Selbstbeteiligung – tragen.

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