Hinweis: Abwendung Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgelds

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Hinweis: Abwendung Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgelds

Droht bei einem Fahrverbot eine tatsächliche konkrete und existenzielle Bedrohung, ist die Abwendung eines Fahrverbots durch Erhöhung des Bußgelds prinzipiell möglich. (weitere Informationen).

Die Verhängung eines Fahrverbots muss hierbei unter Würdigung der Gesamtumstände als unbillige Härte erscheinen, z.B. bei drohender Kündigung und damit resultierender  Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz (OLG Hamm, Beschluss v. 12.1.2017, III – 2 RBs 224/16).

Hierfür bedarf es in dem Urteil einer eingehenden, tatsachengestützten Begründung. Bei der Beurteilung eines vom Betroffenen behaupteten konkret drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes, sei der Tatrichter insbesondere verpflichtet, die Angaben auf ihre Richtigkeit hin abzuklopfen und im Urteil darzulegen, aus welchen Gründen er die Angaben für glaubhaft erachtet (OLG Bamberg, Beschluss v. 22.7.2016, 3 Ss OWi 804/16).

 

 

 

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