Hinweis: Rechte des Käufers beim Autokauf
Rücktritt und Anfechtung wegen Arglist beim Autokauf (ab 2022)
Der Autokauf stellt sicherlich eine der besonderen Kaufentscheidungen in unserem Leben dar, weshalb sich Mängel, fehlende Beschaffenheitszusagen (z.B. unfallfrei, Kilometerstand) besonderes maßgeblich auswirken.
Die Gewährleistungsfrist bei einem Mangel beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler ist jedoch berechtigt die Gewährleistungszeit auf 1 Jahr zu verkürzen.
Zugunsten des privaten Autokäufers besteht beim Autokauf vom gewerblichen Händler eine Beweislastumkehr: Zeigt sich ein Mangel innerhalb von einem Jahr nach Kauf des Autos, so wird vermutet, dass das Fahrzeug bereits bei Kauf mangelhaft war.
Beim privaten Autokauf kann die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ein gewerblicher Autohändler kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher nicht ausschließen! Die Haftung für zugesicherte Beschaffenheiten (z.B. unfallfrei oder Kilometerangaben) sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln kann nicht ausgeschlossen werden!
- Anspruch auf Nacherfüllung
Grundsätzlich hat der Käufer bei Vorliegen eines Mangels zunächst einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. er hat dem Verkäufer das Fahrzeug zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer muss also (zunächst) die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Fahrzeug zu reparieren.
Hinweis: Der Käufer muss das mangelbehaftete Fahrzeug hierzu zu dem Betriebssitz des Verkäufers bringen. Allerdings kann der Käufer die voraussichtlichen Transportkosten verlangen.
- Rücktritt vom Kaufvertrag
Die Anzeige des Mangels löst bereits eine angemessene Nacherfüllungsfrist für den Verkäufer aus. Einer ausdrücklichen Nachfrist (wie es bis 2022 der Fall war) bedarf es grundsätzlich nicht mehr.
Tipp: Zu Beweiszwecken sollte dem Händler vor einem Rücktritt dennoch eine angemessene Frist zur Reparatur (Nachbesserung) gesetzt werden.
Ein Rücktritt ist demnach möglich:
- Der Mangel wird nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben
- Die Nachbesserung durch den Händler ist fehlgeschlagen, d.h. das Fahrzeug ist nach einem Reparaturversuch weiterhin mangelhaft. Insbesondere bedarf es i.d.R. keiner weiteren Nachbesserungsversuche (wie es bis 2022 der Fall war). Der Käufer kann grundsätzlich nach einem fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch zurücktreten.
- Bei einem schwerwiegenden Mangel.
- Der Verkäufer verweigert eine Nachbesserung
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Hatte der Verkäufer beim Autokauf (sowohl privat als auch gewerblich) bei Vertragsschluss Kenntnis von einem Mangel und hat diesen verschwiegen, kann der Käufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Insbesondere kann dies nicht vertraglich ausgeschlossen werden!
Anzumerken ist aber, dass die Beweislast für die Arglist des Verkäufers (d.h. Kenntnis vom Mangel) beim Käufer liegt.