Hinweis: Wann erhalte ich als Geschädigter mein Geld von der Versicherung nach einem Unfall?

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Hinweis: Wann erhalte ich als Geschädigter mein Geld von der Versicherung nach einem Unfall?

Natürlich ist es verständlich, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall so schnell wie möglich sein Geld haben möchte. Schließlich ist ggfs. eine Reparatur erforderlich oder es muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden. Die Versicherung hat aber vor der Zahlung ein Prüfrecht, selbst dann wenn die Haftung eigentlich unproblematisch ist. Schließlich kommt es für die Schadenshöhe auf weitere Parameter an (Stundenverrechnungssätze, Vorhandensein von Vorschäden etc. an). 

Bei durchschnittlichen Unfällen beträgt die Prüffrist der Versicherung nach der obergerichtlichen Rechtsprechung mindestens 4 – 6 Wochen, vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 09.01.2001, Az. 1 W 338/98; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007, Az. I – 1 W 23/07, 1 W 23/07. Mitunter kann die Prüffrist im Einzelfall auch bis zu 8 Wochen betragen. Wird das Recht der Versicherung zur Prüfung des Schadens nicht beachtet und vorzeitig Klage eingereicht, besteht die Gefahr, dass kein sog. Rechtsschutzbedürfnis für die Klage vorlag und der Geschädigte dann – trotz unverschuldetem Unfall – die Kosten des Verfahrens tragen muss. 

Bitte haben Sie daher ein wenig Geduld, auch wenn es – verständlicher Weise – schwer fällt. Zu beobachten ist aber, dass die Versicherungen ihr Prüfungsrecht in unzulässiger Weise mit unnötigen Rückfragen oder angeblich nicht erhaltenen Unterlagen künstlich ausdehnen. Nach Ablauf der Prüfungsfrist empfehlen wir daher sofortige Klage! 

 

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