Urteil: Geschwindigkeitsbegrenzung an Schulen / Kindergärten an Feiertagen
Die Kombination aus einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz „Schule“ + Zusatz „Mo. – Sa., 7–18 h” ist nach einem Urteil des AG Wuppertal nur für Zeiten relevant, in denen Schulbetrieb stattfinde. An einem Feiertag — ohne Schulbetrieb — falle der Zweck der Anordnung weg; damit gelte die 30-km/h-Beschränkung nicht, AG...

