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Urteil: Gewährleistungsausschluss beim Autokauf gilt nicht für Beschaffenheitsvereinbarungen

Haben die Parteien eines Kaufvertrags (ausdrücklich oder stillschweigend) eine Beschaffenheit der Kaufsache im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB aF vereinbart, ist ein daneben vereinbarter allgemeiner Haftungsausschluss für Sachmängel dahin auszulegen, dass er nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für Mängel nach § 434...

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Urteil: Rechts vor links auf privatem Parkplatz

Rechts vor links gilt nicht auf Baumarktparkplatz. Fahrgassen auf Parkplätzen sind grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen und gewähren deshalb keine Vorfahrt. Kreuzen sich zwei dem Parkplatzsuchverkehr dienende Fahrgassen eines Parkplatzes bzw. eines Parkhauses, gilt für die herannahenden Fahrzeugführer das Prinzip der gegenseitige Rücksichtnahme (§

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Hinweis: Risiko für überhöhte Rechnungen des Gutachters trägt der Schädiger, sog. Sachverständigenrisiko

Mit Urteil vom 12.03.2024, AZ.: VI ZR 280/22 hat der BGH konsequenter Weise entschieden, dass die Grundsätze zum Werkstattrisiko  auf die Erstattung von Gutachterkosten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen zu übertragen sind. Der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls muss also nicht für überhöhte Kosten des Gutachters  aufkommen, solange ihm kein Auswahl-...

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Urteil: Nutzung einer Blitzer App durch den Beifahrer

Die Nutzung einer Blitzer App ist auch für den Beifahrer verboten. Der Fahrer kann sich nicht darauf berufen, dass nicht er, sondern der Beifahrer die App bedient hat. Die Nutzung der Warnfunktion einer solchen App ist gemäß § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO verboten, wenn sie mit Billigung des...

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Hinweis: Risiko für überhöhte Rechnungen der Werkstatt trägt der Schädiger, sog. Werkstattrisiko

Nach einem Verkehrsunfall kann die Versicherung des Schädigers die Zahlung der Reparaturkostenrechnung nicht mit der Behauptung verweigern, dass die Reparaturrechnung zu hoch sei, sofern die Überhöhung nicht für den Laien erkennbar war.  Das Risiko überhöhter Reparaturrechnungen trägt somit der Schädiger. Der Schädiger kann aber nach dem Prinzip des Vorteilsausgleichs, die Abtretung...

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Hinweis: Anwaltliche Hilfe bei Unfall

Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts kostenlos, da die Kosten durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung übernommen werden müssen. Insbesondere ist die Hinzuziehung eines Anwalts lt. BGH auch immer notwendig, da  “die schadensrechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalls, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt waren, jedenfalls im Hinblick auf die...

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Hinweis: Keine Pflicht zur Reparatur nach Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten innerhalb seiner Dispositionsfreiheit frei, sein verunfalltes Fahrzeug zu reparieren oder auf Grundlage eines Gutachtens fiktiv abzurechnen und das Fahrzeug sodann in Eigenregie instand zu setzen oder gar nicht zu reparieren. 

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