Urteil: Disziplinierendes Ausbremsen

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Urteil: Disziplinierendes Ausbremsen

Disziplinierendes Bremsen; Urteil

Bremst der Vorausfahrende unmittelbar nach einem gemeinsamen Anfahren den Hintermann aus, um ihn zu disziplinieren, spricht dies gegen diesen bei einem anschließenden Auffahrvorgang nicht der Beweis des ersten Anscheins. Vielmehr haftet der Vorausfahrende wegen eines grob rücksichtslosen Eingriffs in den Straßenverkehr und eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 S. 2 StVO alleine.

LG Essen, Urt. v. 12.01.2018 – 17 O 235/16

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