Hinweis: „Kann man was dagegen machen?“ – Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Frank Lee2025-10-11T11:34:13+02:00
„Kann man was dagegen machen?!“ ..dies ist wahrscheinlich die häufigste Frage, die ich von Freunden und Bekannten erhalte, wenn es mal geblitzt hat.
Dass eine seriöse Antwort hierauf nicht mal eben möglich ist, zeigt ein aktueller Fall: Nachdem mein Mandant wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid erhalten hatte, habe ich zunächst Akteneinsicht beantragt und die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen lassen. Hier stellte sich heraus, dass der Rollwinkel des Messgeräts falsch eingestellt und die Messung daher nicht fehlerfrei erfolgt war, mit der Folge, dass das Bußgeldverfahren in der Hauptverhandlung beim Amtsgericht eingestellt wurde.
Natürlich lässt sich dies aber nicht mal eben durch einen Blick auf den Bußgeldbescheid erkennen. Es bedarf daher zunächst der Akteneinsicht und einer sorgfältigen Prüfung der Messung, um die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheids überprüfen zu können. (Die Überprüfung einer Messung durch einen Gutachter ist übrigens für Sie kostenlos, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.)