Hinweis: Keine Pflicht zur Reparatur nach Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall steht es dem Geschädigten innerhalb seiner Dispositionsfreiheit frei, sein verunfalltes Fahrzeug zu reparieren oder auf Grundlage eines Gutachtens fiktiv abzurechnen und das Fahrzeug sodann in Eigenregie instand zu setzen oder gar nicht zu reparieren.