Hinweis: Klage bei Unfall im EU Ausland in Deutschland

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Hinweis: Klage bei Unfall im EU Ausland in Deutschland

 

Bei einem Unfall in einem EU-Mitgliedstaat, können Sie als Geschädigter ggfs. Klage gegen die ausländische Versicherung am Wohnsitz in Deutschland einreichen. Zu beachten ist allerdings, dass das ausländische Recht Anwendung findet. 

 

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