Urteil: Verweis auf Hauptuntersuchung beim Autokauf
Die im Kaufvertrag enthaltene Eintragung „HU neu“ beinhaltet bei interessengerechter Auslegung die stillschweigende Vereinbarung , dass sich das verkaufte Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe in einem für die Haupuntersuchung nach § 29 StVZO geeigneten, verkehrssicheren Zustand befunden hat und die Hauptuntersuchung durchgeführt sei, vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2015, Akz. VIII ZR 80/14.
Stellt sich nachträglich heraus, dass das Fahrzeug bei Kauf eben nicht verkehrssicher war, berechtigt dies den Autokäufer ggfs. zum Rücktritt vom Kaufvertrag.