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Urteil: Ungültige Restwertangebote der Versicherung

Der Geschädigte ist bei einem Totalschaden nur zur Annahme eines ‚erhöhten‘ Restwertangebots verpflichtet, wenn auf diesem klar und deutlich die kostenfreie Abholung gegen Barzahlung vermerkt ist und er ohnehin bereit ist, das Fahrzeug sofort zu verkaufen. (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2010 – 22 U 49/08)  

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Urteil: Disziplinierendes Ausbremsen

Bremst der Vorausfahrende unmittelbar nach einem gemeinsamen Anfahren den Hintermann aus, um ihn zu disziplinieren, spricht dies gegen diesen bei einem anschließenden Auffahrvorgang nicht der Beweis des ersten Anscheins. Vielmehr haftet der Vorausfahrende wegen eines grob rücksichtslosen Eingriffs in den Straßenverkehr und eines Verstoßes gegen §...

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Hinweis: Wann erhalte ich als Geschädigter mein Geld von der Versicherung nach einem Unfall?

Natürlich ist es verständlich, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall so schnell wie möglich sein Geld haben möchte. Schließlich ist ggfs. eine Reparatur erforderlich oder es muss ein neues Fahrzeug angeschafft werden. Die Versicherung hat aber vor der Zahlung ein Prüfrecht, selbst dann wenn die Haftung eigentlich unproblematisch ist....

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Urteil: Rechts vor links auf privatem Parkplatz

Rechts vor links gilt nicht auf Baumarktparkplatz. Fahrgassen auf Parkplätzen sind grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen und gewähren deshalb keine Vorfahrt. Kreuzen sich zwei dem Parkplatzsuchverkehr dienende Fahrgassen eines Parkplatzes bzw. eines Parkhauses, gilt für die herannahenden Fahrzeugführer das Prinzip der gegenseitige Rücksichtnahme (§

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Hinweis: Risiko für überhöhte Rechnungen des Gutachters trägt der Schädiger, sog. Sachverständigenrisiko

Mit Urteil vom 12.03.2024, AZ.: VI ZR 280/22 hat der BGH konsequenter Weise entschieden, dass die Grundsätze zum Werkstattrisiko  auf die Erstattung von Gutachterkosten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen zu übertragen sind. Der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls muss also nicht für überhöhte Kosten des Gutachters  aufkommen, solange ihm kein Auswahl-...

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Hinweis: Risiko für überhöhte Rechnungen der Werkstatt trägt der Schädiger, sog. Werkstattrisiko

Nach einem Verkehrsunfall kann die Versicherung des Schädigers die Zahlung der Reparaturkostenrechnung nicht mit der Behauptung verweigern, dass die Reparaturrechnung zu hoch sei, sofern die Überhöhung nicht für den Laien erkennbar war.  Das Risiko überhöhter Reparaturrechnungen trägt somit der Schädiger. Der Schädiger kann aber nach dem Prinzip des Vorteilsausgleichs, die Abtretung...

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