Urteil: Ersatzbeschaffung eines Neuwagens bei Totalschaden eines Gebrauchtwagens
Für die Nutzungsausfallentschädigung kommt es auf die vergleichbare Alltagsnutzung an, nicht auf gleiche Fahrzeugklasse und Laufleistung, wie die Versicherung meinte.Auch ein Neuwagen kann daher eine Ersatzbeschaffung sein.LG Regensburg, Urteil vom 23.12.2025 – Az. 61 O 319/25

