Urteil: „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ beim Autokauf
Zwar stellt der Zusatz "Unfallfrei laut Vorbesitzer" im Kaufvertrag keine Beschaffenheitsvereinbarung der Unfallfreiheit dar. Der Käufer kann und darf aber beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs grundsätzlich davon ausgehen, dass das Fahrzeug keinen Unfall hatte, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist. Ein Bagatellschaden liegt bei Personenkraftwagen nur bei...

