Urteil: Anspruch auf Neulieferung bei mangelhaften Neuwagen

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Urteil: Anspruch auf Neulieferung bei mangelhaften Neuwagen

mangelhafter Neuwagen

Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens kann als Nacherfüllung grundsätzlich auch die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen. Das gilt selbst dann, wenn das ursprünglich gekaufte Modell nicht mehr produziert wird und stattdessen ein Nachfolgemodell geliefert werden soll. Entscheidend ist, ob eine Ersatzlieferung nach den Umständen des Einzelfalls möglich und dem Verkäufer zumutbar ist, BGH, Urteil vom 21.07.2021 – VIII ZR 254/20

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