Urteil: Arglistige Täuschung durch Bagatellisierung eines Totalschadens beim Autokauf

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Urteil: Arglistige Täuschung durch Bagatellisierung eines Totalschadens beim Autokauf

Der Verkäufer eine Gebrauchtwagens handelt arglistig, wenn er – in Kenntnis eines Totalschadens – beim Verkauf des Fahrzeugs lediglich angibt, dass das Fahrzeug einen Schaden gehabt habe, der repariert worden sei. Durch den verharmlosenden Hinweis wird der Eindruck erweckt, das Fahrzeug habe nur einen geringfügen Schaden erlitten, weshalb der Verkäufer seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist.  In dem konkreten Fall musste der Verkäufer daher den Kaufpreis an den Käufer zurückzahlen.

vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 17.01.2025, Az. 3 O 163/24

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