Urteil: E-Zigarette am Steuer

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Urteil: E-Zigarette am Steuer

Die Bedienung einer E-Zigarette mit Touch-Display am Steuer eines Kraftfahrzeugs ist untersagt und stellt eine verbotswidrige Nutzung elektronischer Geräte durch Fahrzeugführende gem. § 23 Abs. 1a StVO („Handyverbot“) dar, vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2025, Akz. III-1 ORbs 139/25

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