Urteil: Geschwindigkeitsbegrenzung an Schulen / Kindergärten an Feiertagen

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Urteil: Geschwindigkeitsbegrenzung an Schulen / Kindergärten an Feiertagen


Die Kombination aus einer Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz „Schule“ + Zusatz „Mo. – Sa., 7–18 h” ist nach einem Urteil des AG Wuppertal nur für Zeiten relevant, in denen Schulbetrieb stattfinde. An einem Feiertag — ohne Schulbetrieb — falle der Zweck der Anordnung weg; damit gelte die 30-km/h-Beschränkung nicht, AG Wuppertal (Az. 12 OWi-723 Js 1323/13-224/13, Urteil vom 28.01.2014)

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