Urteil: Umlagern eines Handys ist nicht verboten
Das bloße Umlagern eines Handys während der Fahrt (z.B. weil es in den Fußraum gefallen ist) stellt keine verbotswidrige Nutzung und daher keinen Verstoß gegen die StVO dar.
vgl. OLG Karlsruhe vom 18. 04. 2023, Az. 1 ORbs 33 Ss 151/23.