Urteil: Verwertbarkeit von Dashcam Aufzeichnungen bei einem Unfall

Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in einem Unfallprozess ist zulässig.
Obwohl die permanente private Videoaufzeichnung datenschutzrechtlich problematisch ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Videos im Zivilprozess verwertbar sein können, wenn sie zur Aufklärung des Unfallhergangs erforderlich sind. Der Schutz der Wahrheitsfindung überwiegt in solchen Fällen die Datenschutzinteressen des Unfallgegners.
BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17

