Urteil: Nutzung einer Blitzer App durch den Beifahrer

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Urteil: Nutzung einer Blitzer App durch den Beifahrer

Die Nutzung einer Blitzer App ist auch für den Beifahrer verboten. Der Fahrer kann sich nicht darauf berufen, dass nicht er, sondern der Beifahrer die App bedient hat. Die Nutzung der Warnfunktion einer solchen App ist gemäß § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO verboten, wenn sie mit Billigung des Fahrers erfolgt, und wird rechtlich genauso geahndet, als hätte der Fahrer selbst die App benutzt. 

OLG Karlsruhe vom 20.12.2022, Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23

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