Aktuell: Recht auf Reparatur beim Autokauf

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Aktuell: Recht auf Reparatur beim Autokauf

Zum 31.07.2026 hat der Gesetzgeber das „Recht auf Reparatur“ ins BGB übernommen. Für Autokäufer bedeutet das: Wer im Gewährleistungsfall die Nachbesserung wählt, wird mit einer um 12 Monate verlängerten Verjährungsfrist belohnt (§ 475e Abs. 5 BGB). Händler müssen vor der Nacherfüllung ausdrücklich über das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie die Fristverlängerung informieren (§ 475 Abs. 4 BGB). Gilt für Kaufverträge, die ab dem 31.07.2026 geschlossen werden. Hinweis: vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. #Autokaufrecht #Gewährleistung

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