Aktuell: Recht auf Reparatur beim Autokauf
Frank Lee2026-09-13T19:50:47+02:00 By Frank Lee
Zum 31.07.2026 hat der Gesetzgeber das „Recht auf Reparatur“ ins BGB übernommen. Für Autokäufer bedeutet das: Wer im Gewährleistungsfall die Nachbesserung wählt, wird mit einer um 12 Monate verlängerten Verjährungsfrist belohnt (§ 475e Abs. 5 BGB). Händler müssen vor der Nacherfüllung ausdrücklich über das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie die Fristverlängerung informieren (§ 475 Abs. 4 BGB). Gilt für Kaufverträge, die ab dem 31.07.2026 geschlossen werden. Hinweis: vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. #Autokaufrecht #Gewährleistung

