Aktuell: Recht auf Reparatur beim Autokauf
Zum 31.07.2026 hat der Gesetzgeber das „Recht auf Reparatur" ins BGB übernommen. Für Autokäufer bedeutet das: Wer im Gewährleistungsfall die Nachbesserung wählt, wird mit einer um 12 Monate verlängerten Verjährungsfrist belohnt (§ 475e Abs. 5 BGB). Händler müssen vor der Nacherfüllung ausdrücklich über das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie...

