Aktuell: Verlängerung der Verjährung bei Bußgeldbescheiden
Frank Lee2026-09-13T19:43:46+02:00
Schluss mit der „Drei-Monats-Hoffnung“.
Die Faustregel kennt fast jeder: Kommt nach einem Blitzer drei Monate lang kein Bußgeldbescheid, ist die Sache erledigt. Ab dem 1. Juli 2026 stimmt das nicht mehr. Mit der Neufassung von § 26 Abs. 3 StVG verlängert sich die Verfolgungsverjährung für klassische Verkehrsverstöße – Tempo, Falschparken, Handy am Steuer, Rotlicht – von drei auf sechs Monate. Die Bußgeldstellen haben damit doppelt so lange Zeit für ihren Bescheid.
Zwei Punkte, die dabei gern untergehen: Schon bisher war die Drei-Monats-Frist kein Selbstläufer, weil etwa der Anhörungsbogen die Verjährung unterbricht und neu anlaufen lässt. Und die sechs Monate galten nach altem Recht bereits, sobald ein Bescheid ergangen war – neu ist allein, dass diese Frist nun von Anfang an läuft.
Mehr Zeit für die Behörde bedeutet aber keinen fehlerfreien Bescheid. Zustellungs-, Mess- und Formfehler bleiben angreifbar. Wer Post von der Bußgeldstelle erhält, sollte den Bescheid prüfen lassen, bevor er zahlt.
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