Urteil: Werkstattrisiko / Gutachtenrisiko nicht auf Mietwagen anwendbar
Frank Lee2026-10-09T08:05:59+02:00 By Frank Lee

Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2026 (Az. VI ZR 67/25) ist das Werkstattrisiko grundsätzlich nicht auf Mietwagenkosten übertragbar. Da Mietwagenpreise auf dem Markt leicht vergleichbar sind, greift der Schutz vor unvorhersehbaren Mehrkosten hier nicht, sodass der Geschädigte das Risiko überhöhter Tarife selbst trägt. Die gegnerische Versicherung muss wegen der Schadensminderungspflicht im Regelfall nur den ortsüblichen Normaltarif erstatten. Zudem gilt ein striktes Verbot der fiktiven Abrechnung, weshalb immer nur die Kosten für das tatsächlich genutzte Fahrzeug verlangt werden können und kein theoretisches Budget für eine höhere Wagenklasse existiert.

