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Aktuell: Verlängerung der Verjährung bei Bußgeldbescheiden

Schluss mit der „Drei-Monats-Hoffnung".Die Faustregel kennt fast jeder: Kommt nach einem Blitzer drei Monate lang kein Bußgeldbescheid, ist die Sache erledigt. Ab dem 1. Juli 2026 stimmt das nicht mehr. Mit der Neufassung von § 26 Abs. 3 StVG verlängert sich die Verfolgungsverjährung für klassische Verkehrsverstöße – Tempo, Falschparken, Handy...

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