Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (hier ProVida 2000 Modular) müssen die Urteilsgründe belegen, dass der Abstand ausreichend groß und im Wesentlichen gleichbleibend war; fehlt das, hält die Verurteilung der rechtlichen Überprüfung nicht stand. OLG Koblenz, Beschluss v. 29.12.2025, 3 ORbs 4 SsBs 32/25