Bußgeld

Bußgeld

Im  Ordnungswidrigkeitenrecht  vertrete ich Betroffene bei Erhalt eines Bußgeldbescheids gegen die Behörde oder bei Gericht.


  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft! Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell.
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
  • Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sowie die technische Prüfung der Messung durch einen unabhängigen Sachverständigen kostenlos! 


Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!


„Herr RA Frank Lee ist sehr kompetent, hilfreich und schnell. Ich habe meinen Führerschein sehr schnell wieder erhalten. Ich kann Herrn Lee nur weiterempfehlen. Danke."

M.K., Anwalt.de

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