Im
Ordnungswidrigkeitenrecht vertrete ich Betroffene bei Erhalt eines
Bußgeldbescheids
gegen die Behörde oder bei Gericht.
- Jeder zweite
Bußgeldbescheid
ist fehlerhaft! Akzeptieren Sie einen
Bußgeldbescheid
daher nicht vorschnell.
- Wie im
Strafrecht
gilt auch bei
Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige
Akteneinsicht!
- Erst nach
Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
- Als Betroffener einer
Ordnungswidrigkeit
haben Sie ein
Schweigerecht!
- Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts sowie die technische Prüfung der Messung durch einen unabhängigen Sachverständigen kostenlos!
Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie einen
Anhörungsbogen
oder einen
Bußgeldbescheid
erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß
Einspruch
eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!