Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.
Beim Anscheinsbeweis handelt es sich um ein von der Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, wonach eine bestimmte Folge typischer Weise auf einen bestimmten Geschehensablauf beruht.
Sofern aufgrund einer typischen Unfallsituation ein Anscheinsbeweis angenommen werden kann, muss der Geschädigte im konkreten Fall die haftungsbegründenden Voraussetzungen nicht beweisen. Für den Geschädigten spricht insofern der Anscheinsbeweis, was zu einer Beweiserleichterung führt.
Um den Anscheinsbeweis zu entkräften, muss der Schädiger einen atypischen Kausalverlauf darlegen und beweisen, wonach eine typische Unfallsituation in dem konkreten Fall gerade nicht vorlag.
Typische Unfallsituationen bei denen ein Anscheinsbeweis angenommen werden kann:
Auffahrunfall
Bei Auffahrunfällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, weil er entweder zu dicht aufgefahren ist oder seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrslage angepasst hat oder weil er es an der erforderlichen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen.
Rückwärtsfahren
Gegen den
Rückwärts fahrenden spricht stets der
Anscheinsbeweis
dahingehend, dass er allein einen
Unfall verschuldet hat. Kann der
Rückwärts fahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich notfalls eines Einweisers bedienen. Der Fahrer hat sich davon zu überzeugen, dass auch der Teil von Hindernissen frei ist, den er im Rückspiegel oder durch Zurückschauen nicht zu übersehen vermag. Er muss auch darauf achten, dass von der Seite her niemand in den Fahrbahnbereich gelangt, den er zum
Rückwärtsfahren
benutzt .
Spurwechsel
Bei einem Zusammenstoß bei oder direkt nach einem Fahrstreifenwechsel spricht der Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsler und führt regelmäßig zu dessen alleiniger Haftung.
Vorfahrtsverletzung
Stößt ein
wartepflichtiges Fahrzeug
unter Verstoß gegen § 8 StVO mit einem
vorfahrtberechtigten Fahrzeug
zusammen (Vorfahrtsverletzung), besteht ein
Anscheinsbeweis
dahingehend, dass der
Unfall
durch den Führer des wartepflichtigen Fahrzeugs allein schuldhaft verursacht wurde.
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