Die krankheitsbedingte Kündigung ist der wichtigste Unterfall einer personenbedingten Kündigung.
Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet bei krankheitsbedingten Kündigungen zwischen einer lang andauernden Erkrankung, häufigen Kurzerkrankungen und einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit.
Voraussetzungen für eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen sind:
Lang andauernde Erkrankung
Bei einer lang andauernden Erkrankung ist jedenfalls dann von einer negativen Gesundheitsprognose auszugehen , wenn 24 Monate nach Kündigung nicht von einer Genesung ausgegangen werden kann. Hierbei obliegt es dem Arbeitgeber die negative Prognose anhand von objektiven Tatsachen zu beweisen.
Häufige Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen kann der Arbeitgeber Fehlzeiten aus der Vergangenheit als Indiz für eine negative Prognoseentscheidung heranziehen. Fehlte der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren insgesamt mehr als 6 Wochen, ist von einer negativen Prognose auszugehen.
Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung