Strafrecht

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Im Strafrecht verteidige ich Beschuldigte/ Angeklagte einer Straftat als Strafverteidiger. Zudem vertrete ich Opfer einer Straftat als Nebenkläger im Strafprozess.


  • Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Unbedachte Äußerungen können erheblich nachteilige Folgen haben. Erst nach Akteneinsicht, die ich für Sie beantragen werde, lässt sich die Beweislage und die Gesamtsituation richtig einschätzen.
  • Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie ein Schweigerecht!


Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine polizeiliche Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten haben, da wichtige Fristen laufen!


Hinweis: Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass jeder Beschuldigte das Recht auf bestmögliche Verteidigung haben soll. In Sexualstraftaten (insbesondere im Zusammenhang mit Minderjährigen) fühle ich mich hierzu jedoch nicht in der Lage, weshalb ich Mandate aus diesem Bereich grundsätzlich nicht annehmen


„Herr Rechtsanwalt Lee hat mich in einer Strafsache vertreten und konnte durch seinen großen Einsatz einen Freispruch erwirken. Herr Lee war jederzeit gut zu erreichen und konnte mir die Vorgehensweise verständlich erklären, wobei er sich viel Zeit nahm. Ich kann Herrn Lee uneingeschränkt weiterempfehlen.“

Y.S., Anwalt.de

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