Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!
Sofern eine Messung tatsächlich fehlerfrei durchgeführt wurde und auch sonst keine Fehler im Bußgeldbescheid vorhanden sind, kann es zu einem Fahrverbot kommen. Das Fahrverbot ist wohl (neben der noch weiter reichenden Entziehung der Fahrerlaubnis) die härteste Maßnahme, die einen Autofahrer treffen kann.
Ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes ist im engen Rahmen möglich, wenn das Fahrverbot für den Betroffen eine unzumutbare Härte darstellt, die zu einem existenzgefährdenden Zustand führen würde. Reine Unannehmlichkeiten, die durch die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs entstehen können (etwa lange Fahrt, frühes Aufstehen oder schlechte Verbindungen oder schlechte Erreichbarkeit) sind nicht ausreichend.
§ 4 Abs. 4 BKatV soll bei einem Absehen vom Fahrverbot das Bußgeld angemessen erhöht werden (regelmäßig Verdoppelung des Bußgelds).
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