Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss vom Arbeitgeber bzw. von der bevollmächtigten Person unter Vorlage einer Originalvollmacht unterschrieben werden.
Vor Ausspruch einer Kündigung muss zudem der Betriebsrat angehört werden. Zudem sind mitunter besondere Kündigungsschutzvorschriften zu beachten, die sich u.a. aus dem Mutterschutzgesetz und Schwerbehindertengesetz ergeben können.
Ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung will der Arbeitgeber sich unter Einhaltung von gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfristen vom Arbeitnehmer trennen.
Die gesetzlichen
Kündigungsfrist
für den Arbeitgeber können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Dauer des Arbeitsverhältnisses | gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitgebers |
---|---|
0 bis 6 Monate | 2 Wochen zu beliebigem Zeitraum |
7 Monate bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
mehr als 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Eine Begründung ist bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich.
Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, kann eine vom Arbeitgeber erklärte ordentliche Kündigung nur ausgesprochen werden, wenn sie aufgrund von personenbedingten -, verhaltensbedingen-, oder betriebsbedingten Gründen erteilt wurde.
Personenbedingte Kündigung
Bei der personenbedingten Kündigung liegen die Gründe der Kündigung in der Person des Arbeitnehmers.
Eine Kündigung aus personenbedingten Gründen ist nur unter den folgenden Voraussetzungen wirksam:
Verhaltensbedingte Kündigung
Eine verhaltensbedingten Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer schuldhaft gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt (z.B. Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen, eigenmächtiger Urlaubsantritt, Begehung einer Straftat). Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nur rechtmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Betriebsbedingte Kündigung
Bei einer betriebsbedingten Kündigung, liegen die Gründe für die Kündigung im Bereich des Arbeitgebers, da dieser den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Umstände nicht weiterbeschäftigen kann, z.B. Umstrukturierungsmaßnahmen, Auslagerung, Schließung, Stilllegung). Für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Fristlose Kündigung
Eine Kündigung ohne Einhaltung von Kündigungsfristen ist nur aus "wichtigen Grund" möglich.
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