Geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht begründen, wird sie Anklage erheben. Die Anklageschrift wird von der Staatsanwaltschaft an das Gericht zur Prüfung geschickt und das sog. Zwischenverfahren wird eröffnet. Sofern Sie nicht auf die Anklage reagieren, werden Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen, wo Sie sich als Angeklagter für den vorgeworfenen Sachverhalt verantworten müssen.
Pflichtverteidigung
Ggfs. wird Ihnen mit Zustellung der
Anklageschrift
die Möglichkeit eröffnet einen sog.
Pflichtverteidiger
zu benennen. Sofern Sie hierauf nicht reagieren, wird Ihnen vom Gericht "irgendein"
Rechtsanwalt
als
Pflichtverteidiger
beigeordnet werden. Kontaktieren Sie mich daher so früh wie möglich.
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