Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß

Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!


  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
Rotlichtverstoß Strafe Punkte Fahrverbot
ohne Gefährdung 118,50 1 -
mit Gefährdung 228,50 € 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 268,50 € 2 1 Monat
länger als 1 Sek. ohne Gefährdung 228,50 € 2 1 Monat
länger als 1 Sek. mit Gefährdung 348,50 € 2 1 Monat
länger als 1 Sek. mit Sachbeschädigung 388,50 € 2 1 Monat

Jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch! Wir lassen den Bußgeldbescheid durch einen anerkannten technischen Sachverständigen prüfen.

Rotlichtverstoß in der Probezeit


  • Rotlichtverstöße in der Probezeit werden als A-Delikte gewertet
  • Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (bei Nichtbesuch droht Entzug der Fahrerlaubnis)


Was kann ich bei einem Rotlichtverstoß für Sie tun ?


  • Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eine Bußgeldbescheid
  • Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch einlegen
  • Ich werde auf eine Einstellung bei der Verwaltungsbehörde/ Gericht hinwirken


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